Hallo zusammen,
in einer südbadischen Landgemeinde gibt es einen lieben Nachbarn, der sich überhaupt nicht um die Ordnung des Geweges vor seinem Haus kümmert. Im Herbst lässt er das Laub wochenlang liegen, im Winter macht er keinen oder nur unzureichenden Winterdienst.
Das Ordnungsamt der Gemeinde wurde schon mehrfach auf diesen Umstand angesprochen, unternimmt aber nichts, um die Gefahr (nasses Laub, Schnee) für die Fußgänger zu beseitigen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte man als Anwohner, das Ordnungsamt zu motivieren, endlich seine Aufgaben auszuführen ?
Danke und Gruß
Elton