Ordnungsgeldantrag u. gerichtliche Umgangsregelung

Im Sommer 2010 haben die Mutter meiner Kinder und ich eine gerichtliche Umgangsregelung vereinbart. Hierin wurde klar ein Ordnungsgeld angedrph bei einer Nichteinhaltung des Umgangs.
Nun wurde in den vergangenen Osterferien der Umgang nicht eingehalten wie vereinbart, d.h. konkret ich habe meine Kinder erst am So-Nachmittag 17:00 abholen können und nicht wie vereinbart am Sa-Morgen 09:00. Dies hat auch meine Reisepläne durcheinander gebracht.
Mein Anwalt empfiehlt mir nun klar, das Ordnungsgeld zu beantragen.

Was ist hierbei zu beachten? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Nach Möglichkeit wäre ich auch froh um ein Textmuster.

Danke.

Guten Morgen,

Anwälte sehen das Geld :smile:

Erfahrungen habe ich damit gottseidank noch keine.

Für mich selbst, nach 3 Jahren Dauerkrieg und viel zu hohem Streß für die Kinder, würde für mich selbst überlegen: Hatte ich persönlich tatsächlich einen großen Nachteil daraus oder geht es um’s Prinzip?

War dies zum ersten Mal? Hat es sich seitdem wieder beruhigt und läuft es wieder?

Hält die Mutter sich permanent nicht daran, worauf ein Ordnungsgeld hinweist, so würde ich es als Erziehungsmaßnahme durchziehen.

War es bisher eine einmalige Sache, so würde ich ein Schreiben aufsetzen und nett aber bestimmend darauf hinweisen, daß du dieses eine Mal duldest und bei weiteren Konflikten ohne Zögern und ohne weitere Ankündigung das Ordnungsgeld beantragst.

Bedenke das Wohl der Kinder… denn Krieg löst einfach nur Krieg aus!

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Nette Grüsse
Simone

guten tag,
ein ordunungsgeld, stellt in der regel, eine kriegserklärung dar.
die beziehung , egal, wie schlecht oder wie gut, die man den kindern zu leibe aufrechterhält,
verschlechtert sich.
meiner meinung nach würde ich da Nichts machen,
…eventuel der ex sagen das bei dir einiges urlaubsmäßig durcheinander gelaufen ist,
und es wäre im interesse beider seiten ,
falls was dazwischen kommt, zukünftig,
rechtzeitig , sich zu melden.
ihr seid eltern- egal was gerichtlich vereinbarrt wurde,
ihr habt das recht euch trotzdem -
abzusprechen und gegebenfalls änderungen zu machen,
denn ihr sollt ja zu wohle eurer kinder entscheidungen treffen.
(wenn du ihr jetzt ans bein pinkelst,
dann wird sie - irgendwann bestimmt
auch die möglichkeit wahrnehmen und dir ans bein pinkeln)
bitte lass den anwalt und das jugendamt aus dem spiel,
das sind eure kinder, und keine Staatlichen kinder,
je mehr euch der Staat sagen muss
wie ihr euch verhalten sollt,
desto mehr stellt ihr euch selber
erziehungsunfähig da.
Meine meinung , -entscheide nun selber.
alles gute.

Das ist alles leicht gesagt: „Im Krieg“ bin ich seit mehr als 10 Jahren, seit mehr als 10 Jahren wird der Umgang meiner Kinder mit mir, ihrem Vater, systematisch erschwert! Deswegen habe ich mich nach 10 Jahren (!) dazu entschlossen, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen. Absprachen funktionieren nicht, werden einseitig geändert - in 10 Jahren IMMER zu Lasten der Zeit meiner Kinder mit mir, oder anders gesagt, sie „pinkelt“ mir seid 10 Jahren ans Bein - und jetzt soll ich trotz einer gerichtlichen Einigung, der die KM notabene zugestimmt hat, es einfach geschehen lassen?

Dann kann ich gleich auf meine Kinder verzichten - und genau das will sie ja!

hallo hans-dieter,

hierzu kann ich dir leider keinen rat geben.

viele grüsse
vom
früchtchen

Hallo,

leider habe ich mit Zwangsgeld keine Erfahrung.
Habe nur gehört, dass es auch Fälle gegeben hat,
bei dem die Kindsmuter die entstandenen zusätzlichen Kosten (Stornierungsgebühren eines Urlaubses, Umbuchung etc.) zahlen mußte. Auch wenn der Vater umsonst am Wochenende von z.B. München nach Hamburg hochfährt um das/dioe Kinder fürs we abzuholen und die Tür der Mutter dann verschlossen ist. Auch hier ist die Mutter schadensersatzpflichtig !!! Benzin kostet nun mal Geld. Ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die so eine Aktion kostet. Ich wollte auch immer, dass die Richterin ein Zanzgsgeld androht. Hat sie aber nie gemacht (da sie absolut auf der Seite der kindsmutter stand). Die Kindsmutter hatte somit geöffente Tore… was sie auch ausgiebig ausgenutzt hat. Trotz bestehehender Umgangsregelung waren die Türen öfters als einmal verschlossen. Habe darauf hin ein Verfahren angestrebt, mit dem ERgebnis, dass die Richterin alles abgebügelt hat. Ich würde " ja nur nerven, und könnte nicht wegen jeder Kleinigkeit das Gericht anrufen". Dabei hat die Mutter „Rechtsbeugung“ begangen, ohne dafür belangt zu werden.
Das ganze Stück spielte sich am Familienngericht Hannover ab die Richterin war eine besagte Frau Hinsch. Dem Anschein nach zu urteilen, verstanden sich die Richterin und die gegnerische Anwältin bestens. Dass die sich nicht noch gedutzt haben, war alles.

In der Regel reicht es aus ans Gericht einen formlosen antrag zu stellen!

Allerdings weiss ich nicht ob du mit der anforderung des ordnungsgeldes erfolg haben wirst …

den dafür muss nachweisslich eine kontinuirliche verletzung des umgangsrecht vorliegen (in deinem fall war es nur ein tag . das heist wenn die mutter permanent und immer wieder irgendwelche fadenscheinige gründe angibt um dir die kinder nicht zu geben!!

wenn du das ordnungsgeld anforden willst …musst du ausreichende begründungen vorlegen und die mutter genauso (und wenn sie wirkliche gründe hatte die kinder einen tag später in deine obhut zu geben -zb.krankheit ,oder die kinder wollten aus eigenen stücken nicht zu dir weil sie zb ein fussbalturnier oder eine geburtstagsfeier bei freunden hatten an der sie unbedingt teilnehmen wollten …dann ist das deren entscheidung und da tut es auch nichts zur sache was im urteil steht …und das wird der richter genauso finden --immer zum wohle des kindes …du solltest auch bedenken das die kinder eventuell dann auch vor gericht aussagen müssen !!!

red noch mal in ruhe mit deiner ex (sofern das möglich ist ) den du solltest auch bedenken …selbst wenn du das ordungsgeld zugesprochen bekommst (welches ja meist nicht wenig ist bei mir waren es 500€ die angesetzt waren ) das ist ne stange geld die deiner ex dann für die versorgung der kinder fehlt …und dazu kommt noch das du das geld nicht bekommst …das geht an gemeinützige projekte !
ist die das wert für ein tag verspätung??

lieben gruss nancy

Hierzu kann ich Ihnen überhaupt nicht helfen, da ich selbst nie Berührungsunkte mit dem Thema Ordnungsgeld hatte - wünsche Ihnen aber viel Erfolg.
Evtl. kann Ihnen die Rechtshilfestelle des zuständigen Amtsgerichts helfen und auch Vorlagen geben.
Viele Grüße
christian

Danke.

In der Regel reicht es aus ans Gericht einen formlosen antrag
zu stellen!

Allerdings weiss ich nicht ob du mit der anforderung des
ordnungsgeldes erfolg haben wirst …

den dafür muss nachweisslich eine kontinuirliche verletzung
des umgangsrecht vorliegen (in deinem fall war es nur ein tag
. das heist wenn die mutter permanent und immer wieder
irgendwelche fadenscheinige gründe angibt um dir die kinder
nicht zu geben!!

Der Umgang mit meinen Kindern wird seit >10 Jahren regelmässig erschwert und teilweise vereitelt, selbst eine Regelung für 10 Termine mit einer Erziehungsberatung wurde seitens der Mutter schlichtweg in keinem einzigen Fall eingehalten wie vereinbart.

wenn du das ordnungsgeld anforden willst …musst du
ausreichende begründungen vorlegen und die mutter genauso (und
wenn sie wirkliche gründe hatte die kinder einen tag später in
deine obhut zu geben -zb.krankheit ,oder die kinder wollten
aus eigenen stücken nicht zu dir weil sie zb ein
fussbalturnier oder eine geburtstagsfeier bei freunden hatten
an der sie unbedingt teilnehmen wollten …dann ist das deren
entscheidung und da tut es auch nichts zur sache was im urteil
steht …und das wird der richter genauso finden --immer zum
wohle des kindes

Ich kann es nicht mehr hören: Das „Wohl des Kindes“ spielt immer dann, wenn es gegen den Vater geht, noch niemand hat mal klar gesagt, dass der Umgang mit dem Vater an sich dem Wohl des Kindes dient. Weder Jugendamt noch Richterin, geschweige denn die KM! Ich verzichte seit >10 Jahren auf Umgangszeit mit meinen Kindern, als Vater sitzt man eben am kürzeren hebel und ist schlichtweg der „Arsch“.
Egal wann meine Kinder bei mir sein sollen, die Mutter findet IMMER etwas, wo die Kinder unbedingt hin müssen.
Und noch nie in 10 Jahren hat die KM mir Alternativen genannt oder in irgendeiner Form einen Ausgleich bzgl. Umgang mit meinen Kindern angeboten. Meine Anfragen wurden zu 100% abgelehnt.

…du solltest auch bedenken das die kinder
eventuell dann auch vor gericht aussagen müssen !!!

red noch mal in ruhe mit deiner ex (sofern das möglich ist )
den du solltest auch bedenken …selbst wenn du das ordungsgeld
zugesprochen bekommst (welches ja meist nicht wenig ist bei
mir waren es 500€ die angesetzt waren ) das ist ne stange geld
die deiner ex dann für die versorgung der kinder fehlt …und
dazu kommt noch das du das geld nicht bekommst …das geht an
gemeinützige projekte !
ist die das wert für ein tag verspätung??

Sorry, aber in meinem Fall ist das eine naive Sichtwiese. Wenn ich die ausgefallenen Umgangszeiten seit der Trennung aufsummieren würden käme ich sicher auf mehrerer Monate, die meinen Kindern mit ihrem Vater fehlen!!!

lieben gruss nancy

Hallo ,sorry wenn ich dir auf den schlips getreten sein sollte …
aber die ganze problematik bzgl. deines umgangsrecht ging aus deiner 1 nachricht nicht hervor !

daher stellt sich das ganze natürlich jetzt etwas anderst dar !

Ich habe den selben mist durch …(ich habe 4 kinder ) und habe meinem ex den umgang verweigert …weil er kurz nach der trennung mit seiner neuen perle bei mir auftauchte um die kinder zu holen – ich hatte ein problem damit weil er (27) und seine neue (14 ) und selbst auch schon ein 1 jähriges kind am hacken …die lustig ein auf super mami gemacht hat und das bei meinen kindern !!!

das umgangsrecht wurde dann per gericht festgelegt alle 14 tage … bei nichteinhaltung meinerseits --odrnungsgeld von 500€ und wiederholten nichteinhalten …der richterlichen anordnung „entzug des Sorgerechtes“

die ersten 4 treffen fanden dann beim jugendamt statt!!!

das urteil kam im dezember 2005 und der umgang hörte dann aprupt im febuar 2006 auf seitdem gibt es keinen kontakt !!!

das du es nicht mehr hören kannst …zum wohle des kindes usw … kann ich gut verstehen …aber du solltest auch wissen das väter mittelerweile sehr viel mehr rechte haben und diese auch umsetzen können ,dürfen und müssen !!

in deinem konkreten fall würde ich mich auf jeden fall mit einem anwalt in die "schlacht"begeben und ich würde auch noch das jugendamt (Beistandschaft könntest du beantragen) zu rate ziehen …den die erreichen in der regel noch schneller etwas vor gericht als ein anwalt !
das recht ist auf deiner seite !!!

Ps: eine Kindeswohlgefährdung liegt auch vor wenn ein unbeschwerter umgang zwischen kindern und dem anderen elternteil nicht ermöglicht wird oder wissentlich verhindert wird !!!(auszug aus meinem urteil )

ich wünsch dir alles gute ,ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen …lieben gruss nancy

das du es nicht mehr hören kannst …zum wohle des kindes usw
… kann ich gut verstehen …aber du solltest auch wissen das
väter mittelerweile sehr viel mehr rechte haben und diese auch
umsetzen können ,dürfen und müssen !!

in deinem konkreten fall würde ich mich auf jeden fall mit
einem anwalt in die "schlacht"begeben und ich würde auch
noch das jugendamt (Beistandschaft könntest du beantragen) zu
rate ziehen …den die erreichen in der regel noch schneller
etwas vor gericht als ein anwalt !
das recht ist auf deiner seite !!!

Sorry, aber das ist leider in der Praxis schlichtweg nicht wahr. Im konkreten Fall leht das JA eine „Einmischung“ ab, sie seien nicht zuständig - waren aber im Verfahren dabei! Als Vater mag man zwar theoretisch Rechte haben, aber in der Praxis interessiert das schlichtweg niemand - das ist meine Erfahrung nach >10 Jahren Kampf! DIe KM kann schlichtweg tun und lassen was sie will, JA, Erziehungsberatung und gar das Gericht - ausnahmslos hatte ich hier mit Frauen zu tun! - schaffen es immer, mir die Schuld zu geben. Selbst wenn ich nachweise, dass die KM vor Gericht lügt!!! Aber wie gesagt, das erscheint dann nicht mal im Protokoll … DAS SIND DIE FAKTEN 2011!

Ps: eine Kindeswohlgefährdung liegt auch vor wenn ein
unbeschwerter umgang zwischen kindern und dem anderen
elternteil nicht ermöglicht wird oder wissentlich verhindert
wird !!!(auszug aus meinem urteil )

ich wünsch dir alles gute ,ich hoffe ich konnte dir ein
bischen helfen …lieben gruss nancy

Ok ,dann schau mal auf der seite

www.elternimnetz.de

dort findest du alle relevanten gesetze und hilfen was das umgangsrecht angeht und vorallem wenn es nicht ausgeübt werden kann.

druck dir das aus oder schreib dir die paragraphén raus und nimm diese als grundlage …den wenn der richter oder das jugendamt dich abfertigt (weil ein „normalo“ keine ahnung von den gesetzen hat …kannst du den entgegensteuern indem du vorbringst "laut § so und so ist das so und so geregelt " werden sie die sache ganz anderst angehen müssen …da sie dann den eindruck haben --du wüsstest genau was sache ist !!!

Hallo,

das Prozedere, wie das Ordnungsgeld rückwirkend beantragt wird, muss ja der Anwalt wissen und das würde ich auch nicht ohne anwaltliche Hilfe machen.

Es kommt nämlich auch darauf an, ob das Ordnungsgeld nur als vage Möglichkeit angedroht oder schon für den Fall des Umgangsboykottes festgelegt wurde.

Noch ein Tipp: falls durch den Umgangsausfall unnötige Kosten entstanden sind, können diese auch bei der Verursacherin eingeklagt werden. Darüber gibt es einige höchstrichterliche Urteile. Allerdings müssen die Kosten auch nachweisbar entstanden sein.

Beispielsweise man hat für die Kinder am Urlaubsort ein Hotelzimmer extra gebucht und konnte nicht mehr kostenfrei stornieren, dann müssen die entstanden Kosten bezahlt werden. Gilt auch für unnötige Fahrtkosten usw. usw.

Gruß

nun,… wie alt sind den deine kinder inzwischen?

können diese denn zum teil selber entscheiden,

und zu dir am we kommen? ,wenn du das bsp. mit ihnen ausgemacht hast, per telefon oder so.
oder werden diese so weit manipuliert das sie nicht anderst können?
ich mein in der regel kann man die kinder nicht zurückhalten , wenn sie zum vater wollen,
die nehmen sich den buss und rufen dann mittags plötzlich an das sie mal kurz beim vater sind und mit dem nechsten bus wieder da sind.

sorry das ich dir nicht helfen konnte,
…rede mit deinen kinder ob diese zu dir wollen ,
und dann sollen diese eben kommen
wenn sie wollen, mit zwang geht nichts
ich denk wichtig ist das du hingehst
das diese wissen das du immer da warst
das du gekommen bist
ohne auf dein umgang zu beharen,
das sie dich jederzeit telefonisch erreichen können
wenn sie dich brauchen,
das du für sie das bist,
wenn diese mitbekommen das du zwangsgeld veranschlagt gegen die mutter gemacht hast dann bist vermutlich wieder Du der böse, der der macht das die mama weniger geld für die kinder hat,
somit sammelst du dir keine puspunkte ein,

viel erfolg…

Nicht mein Gebiet tut mir leid

Hallo Ralf,

habe auch bald einen Termin bei Richterin Hinsch.
Kannst Du mir die Antragsgegenerin bzw. die Anwältin nennen? evtl. ja dieselbe, so wüsste ich vorher bescheid. Danke Dir!

Gruß
Bernd