Ein ortsunkundiger Autofahrer fährt zu einer Adresse in der Innenstadt einer kleinen Kreisstadt. Sein Navi lotst ihn auf kürzestem Weg über den (geräumigen, vermutlich nichtöffentlichen) Parkplatz eines Supermarkes und eine Nebengasse zur gesuchten Adresse. Es gibt einen freien Parkplatz in einer Reihe geparkter Autos. Er sieht sich nach einem Parkscheinautomaten oder anderen Zeichen einer Parkzeitbeschränkung um und sieht nichts, es gibt weder Schilder noch Bodenmarkierungen.
Als er von seinem Termin zurückkommt hat er ein Strafmandat wegen Parkens in einer Kurzparkzohne ohne Anbringen einer Parkuhr an der Scheibe hängen.
Bei der Ausfahrt aus der Straße sieht er dann erstmals kleine Zusatztafeln unter einer 30-er Zone Beschilderung, auf denen auf die Kurzparkzone hingewiesen wird. Auch die von ihm teilweise befahrene Nebengasse ist beschildert, allerdings kommt man durch den „Abschneider“ über den Supermarktparkplatz nicht an diesen Schildern vorbei.
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Kann man mit Aussicht auf Erfolg gegen das Strafmandat Einspruch erheben, mit der Begründung dass es eine (als solche nicht erkennbare) nichtöffentliche, von handelsüblichen Navigationsgeräten vorgeschlagene Route ins Stadtzentrum gibt, auf der man nicht an den Schildern vorbeikommt?
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Welche Kosten entstehen dem Autofahrer, wenn der erste Einspruch abgewiesen wird?
Thx
Armin.
Ich darf da lang fahren wenn ich will, und so lange ich will, ich darf da nur nicht parken wenn ich nicht einkaufe, und auch das nur wenn da ein Schild steht dass mir das verboten ist. Und wie schon erwähnt wurde: hätte der Autofahrer da kurz geparkt. oder auch lang, um einen Einkauf zu tätigen, seis nun eine Packung Zigaretten oder eine Tiefkühltruhe, wäre er beim Ausfahren aus dem Parkplatz in genau der selben Falle gelandet.