es gibt umsatzsteuerliche Voraussetzungen für eine ordentliche Rechnung. Wenn auf einer Rechnung eine Voraussetzung nicht erfüllt ist: Darf man dann nur die Umsatzsteuer nicht ziehen? Oder darf man den gezahlten Betrag dann auch nicht als Ausgabe verbuchen?
Also die Umsatzsteuer besteht ja eigentlich auf dem Bereich der MwSt und der VSt. Einige nennen das System auch - die Eingangssteuer und die Ausgangssteuer.
Also: Wo wird die Regel der Umsatzsteuerlichen Rechnung gestellt?
Im UStG - §
Die Buchhaltung - und die Bilanzierung eines Beschäftsbetriebes haben doch erstmal nichts mit dem UStG zu tun. Also - ein Kleinunternehmer (im Sinne des UStG) hat doch auch Betriebsausgaben (BA) auch wenn diese keine USt relefanz haben.
Was machen eigentlich ? alle Umsatzsteuerfreien Unternehmer mit ihren Betriebsausgaben, oder haben diese gar keine?
Verstehste - Eine Betriebsausgabe ist doch nicht wegen den umsatzsteuerlichen Behandlunng - plötzlich eine Frage der abzugsfähigkeit als Ausgabe von den Einnahmen.
LG
Rainer
Also vielleicht hatte ich die Frage nicht genau genug gestellt. Ich meinte nicht, was passiert, wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, sondern wenn sozusagen ein „Formfehler“ vorliegt.
Zum Beispiel: Das Datum der Lieferung fehlt
Ist die Rechnung dann insgesamt ungültig und die Ausgabe darf nicht verbucht werden? Oder darf nur die Umsatzsteuer nicht gezogen werden? Soweit ich weiß ist das Datum der Lieferung/Leistung eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe.