Ordnungsmaßnahmen in der Schule

Hallo, liebe Kundige,

ich habe folgendes Problem:
Meinem Sohn wurde in der Schule ein verschärfter Verweis vom Schulleiter ausgesprochen, der gleichzeitig Sportunterricht gibt. Begründung: „Ihr Sohn hat gegen einen Mitschüler unflätige Ausdrücke benutzt (Hurensohn, Wichser), obwohl er wusste, dass die Mutter des Mitschülers bereits verstorben ist.“
(Zitatende)

Zu den Formalien:
Hat er denn das Recht dazu, gleich zum verschärften Verweis zu greifen, nur weil er als Schulleiter gleichzeitig Fachlehrer ist?

Gilt hier die Regelung, dass er er vor diesem Verweis die Lehrerkonferenz einberufen muss? Müsste er meinem Sohn nicht die Möglichkeit der „Anhörung“ geben?

Ist es richtig, dass auf diesem Verweis eine Rechtsbelehrung angeführt sein muss?

Hinzu kommen noch einige vertrackte Details: Der gleiche Schulleiter hat in der Sportstunde zuvor ein Mädchen beschimpft und geschlagen (ich habe darüber im Forum gepostet). Als Elternsprecherin habe ich das an das Schulamt weitergeleitet und das Ganze wird nun von der Regierung von Oberbayern „gewürdigt“. Ich habe den Verdacht, dass der Verweis gegen meinen Sohn eine Retourkutsche ist.
Zudem kommt noch, dass mein Sohn von dem gleichen Mitschüler ebenfalls mehrfach als Hurensohn beschimpft wurde - wie von anderen Jungs der klasse auch. Leider ist dies das übliche Vokabular dieser Klasse.

Ich habe zwar Schulordnung und BayEUG durchgeforstet, aber noch keine konkrete Hilfe gefunden, wie ich den Widerspruch formulieren soll.

Danke füe eure Hilfe!

Lilly

Hallo Lilly,

Hat er denn das Recht dazu…?

zweifellos JA! Nicht nur das. Der Schulleiter hat sogar die Pflicht zum Einschreiten und dazu, geeignete Maßnahmen/Sanktionen in die Wege zu leiten.

Meine ganz persönliche Meinung: Du bist mit der rechtlichen Schiene auf dem falschen Weg. Die Schule ist ein Ort der Erziehung (siehe oben), aber auch das Elternhaus. Wenn sich der Sprößling daneben benimmt, halte ich es für zwingend erforderlich, ihm die Grenzen aufzuzeigen. Im Idealfall ziehen dabei Schule und Eltern in gleicher Richtung an einem Strang. Geschieht das nicht, werden aus den lieben Kleinen leicht ziemlich widerwärtige Ekelpakete. Wenn der Hurensohn- und Wichserton in der Klasse vorherrscht, lassen sich daraus Erziehungsdefizite erkennen, die letztlich irgendwann zu Lasten der Kinder und Jugendlichen gehen. Wenn es dazu noch ein Gegeneinander von Schule und Elternhaus gibt, darf sich niemand wundern, wenn die Brut aus dem Ruder läuft. Hier sind statt fruchtloser Rechtszüge ganz dringend Gespräche fällig.

Es ist nur zu oft zu bemerken, daß der Sprachschatz vieler Jugendlicher über „Ey Alter“ o. ä. nicht weit hinaus kommt. Bei allem Verständnis für pubertäres Verhalten und jugendspezifische Sprache sind z. B. die in der Jugend erworbenen Möglichkeiten der Artikulation und die Fähigkeit, ohne Unflätigkeiten zu streiten, prägend und entscheidend für den gesamten Lebensweg. Schon deshalb würde ich das Einschreiten des Schulleiters nicht hintertreiben. Nun muß man mit seinen Maßnahmen nicht unbedingt einverstanden sein. Das ist dann aber ausschließlich zwischen Dir und dem betreffenden Lehrer/Schulleiter zu klären.

Gruß
Wolfgang

Hallo Lilly,

Gilt hier die Regelung, dass er er vor diesem Verweis die
Lehrerkonferenz einberufen muss? Müsste er meinem Sohn nicht
die Möglichkeit der „Anhörung“ geben?

Er muss keine Lehrerkonferenz einberufen, aber den Schüler anhören.
Bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, solltest du dich aber vergewissern, dass dein Sohn wirklich keine Möglichkeit bekommen hat sich zu äußern.
Es kann übrigens auch eine Rolle spielen, ob der Schüler schon in anderen Fächern - wegen anderer Verstöße - „abgemahnt“ wurde, z.B. durch eine Mitteilung.

Gruß
Kreszenz

Hi!

Der Junge hat sich massiv danebenbenommen und hat dafür seine Quittung erhalten. So einfach ist das.
Willst Du ihm wirklich als Wert vermitteln, dass man bei jeder Person, die einen kritisiert, zunächst nach deren eigenen Schwächen sucht und ihr daraus dann „volles Rohr einen macht“ und dass jedwede Zurechtweisung in einen Rechtsstreit münden muss?

Ich würde hier die Kirche im Dorf lassen und mir den Steppke mal ordentlich vornehmen, denn es ist unerheblich was andere sonst so in der Klasse sagen. Hier geht es um den einen Jungen, der sich später auch nicht darauf berufen kann, dass andere ja auch weniger arbeiteten, mehr verdienten u.s.w., sondern die Härten des Lebens alleine durchstehen muss. Es ist Dein Job, ihn dafür fit zu machen und nicht, ihm zu zeigen, dass einen mit dem richtigen Winkeladvokaten keiner kann. Von diesen Idioten haben wir bereits genügend im Land…

So, nun schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!

Grüße,

Mathias

ich habe folgendes Problem:
Meinem Sohn wurde in der Schule ein verschärfter Verweis vom
Schulleiter ausgesprochen, der gleichzeitig Sportunterricht
gibt. Begründung: „Ihr Sohn hat gegen einen Mitschüler
unflätige Ausdrücke benutzt (Hurensohn, Wichser), obwohl er
wusste, dass die Mutter des Mitschülers bereits verstorben
ist.“
(Zitatende)

Zu den Formalien:
Hat er denn das Recht dazu, gleich zum verschärften Verweis zu
greifen, nur weil er als Schulleiter gleichzeitig Fachlehrer
ist?

Gilt hier die Regelung, dass er er vor diesem Verweis die
Lehrerkonferenz einberufen muss? Müsste er meinem Sohn nicht
die Möglichkeit der „Anhörung“ geben?

Ist es richtig, dass auf diesem Verweis eine Rechtsbelehrung
angeführt sein muss?

Hinzu kommen noch einige vertrackte Details: Der gleiche
Schulleiter hat in der Sportstunde zuvor ein Mädchen
beschimpft und geschlagen (ich habe darüber im Forum
gepostet). Als Elternsprecherin habe ich das an das Schulamt
weitergeleitet und das Ganze wird nun von der Regierung von
Oberbayern „gewürdigt“. Ich habe den Verdacht, dass der
Verweis gegen meinen Sohn eine Retourkutsche ist.
Zudem kommt noch, dass mein Sohn von dem gleichen Mitschüler
ebenfalls mehrfach als Hurensohn beschimpft wurde - wie von
anderen Jungs der klasse auch. Leider ist dies das übliche
Vokabular dieser Klasse.

Ich habe zwar Schulordnung und BayEUG durchgeforstet, aber
noch keine konkrete Hilfe gefunden, wie ich den Widerspruch
formulieren soll.

Danke füe eure Hilfe!

Lilly

Hallo Lilly,

ich habe folgendes Problem:
Meinem Sohn wurde in der Schule ein verschärfter Verweis vom
Schulleiter ausgesprochen, der gleichzeitig Sportunterricht
gibt. Begründung: „Ihr Sohn hat gegen einen Mitschüler
unflätige Ausdrücke benutzt (Hurensohn, Wichser), obwohl er
wusste, dass die Mutter des Mitschülers bereits verstorben
ist.“

Nun weiß ich ja nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll - sorry wenn mir hier jemand mangelnde Pietät vorwerfen mag. Gerade Jungs in dem Alter denken nicht darüber nach, was solche Ausdrücke wirklich bedeuten.

Und hier setzt mein Vorschlag ein: Hast Du denn mal Dich mit Deinem Sohn zusammengesetzt und durchgesprochen, was Hurensohn und Wichser eigentlich bedeuten soll? Das wäre in meinen Augen der richtige Ansatz. Ggf, wenn Dir Dein Soh für die wirkliche Erklärung zu jung erscheint, dann in dem Sinne: „Schau mal, Du beschimpfst die Mutter von … ganz schlimm. Möchtest Du wirklich so schlimme Sachen über die tote Frau sagen?“

Zu den Formalien:

Ist es richtig, dass auf diesem Verweis eine Rechtsbelehrung
angeführt sein muss?

Wenn auf dem Verweis keine Rechtsbehelfsbelehrung druchf ist, dann hast Du schlicht ein Jahr Zeit, Widerspruch einzlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung würde im Zweifelsfall diese Frist einschränken. Aber, ob widersprechen in diesem Fall wirklich die Lösung ist, möchte ich genauso wie alle anderen anzweifeln.

Gruß, Karin

Hallo Lilly,

ich möchte mich einigen meiner Vorschreiber anschliessen:
Abgesehen von eventuellen Ungerechtigkeiten seitens des Schuleiters, finde ich den Verweis gegen deinen Sohn gerechtfertigt.
Die Tatsache, dass dieses Vokabular üblich ist (kenne ich allzu gut!), vermindert sein Vergehen auf keiner Weise. Und die Tatsache, dass du jetzt etwas unternimmst, um ihn zu verteidigen, wird ihm nicht helfen, sondern gerade den Sinn solch einer Strafe zunichte machen.

Ciao
Camilla

Hallo Lilly.
Habe selber gerade so eine Tadel-Aktion durch, bei der meinem Sohn „dreistes Lügen und falsche Bezeugung für einen anderen Schüler“ vorgeworfen wurde. Wir haben ein Gespräch mit dem Lehrer, dem Stufenleiter, der Elternbeiratsvorsitzenden anberaumt ( und zwar gegen den Willen des Lehrers ), haben den Fall durchgesprochen und haben nach Darstellung des Vorfalls durch beide Seiten den Tadel zurückgewiesen. Es handelte sich in dem Fall aus unserer Sicht um ein Missverständnis. Ich schildere dir das eigentlich nur, weil ich der Meinung bin, dass man die Sachlage von beiden Seiten beleuchten muss. Wenn dein Sohn zugibt, dass er solche Wörter zu anderen sagt, dann ist die Strafe ok. Bei uns herrscht auch solch ein Ton in der Schule, aber es wichtig, dass unsere Kinder lernen, dass dieser Umgangston und diese Wortwahl nicht in Ordnung ist. Das kann man dann in weiteren Gesprächen klären und aufarbeiten.
In diesem Sinne
Frohe Weihnachten
Rabchen

Hallo Lilly,

nun verhält sich der Kerl mal korrekt und das passt dir auch nicht.

Ich persönlich finde es eine relativ drastische Maßnahme die aber berechtigt ist.

Nur so nebenbei… hätte er den anderen auch noch getreten, fände ich sogar ein zeitlich befristetes Schulverbot für angebracht.

Leider musst du heute aufgrund großer Erziehungdefizite relativ hart durchgreifen, sonst begreifen die Schüler nicht, dass es so nicht geht. (Nicht ganz O-Ton meines Vaters, der Schulleiter einer Grund und Hauptschule ist und obwohl sein Beruf wohl Berufung ist, huete sagt, dass er sich nicht sicher ist, ob er nochmals so was erden wollte.)

Gruß Ivo

Hallo und danke für eure Antworten,

natürlich ist es klar, dass er solche Ausdrücke nicht gebrauchen soll - ebenso wie die anderen Kinder, die teilweise mit noch härten Ausdrücken um sich schmeißen, die ich hier nicht zitieren will.

Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass wir Eltern gemeinsam mit der Klassenleiterin aus genau diesem Grund „Umgangston“ ein Projekt des Kinderschutzbundes beantragen mit Namen „komm wir finden eine Lösung“ (Büdget ist vorhanden) - nur der Schulleiter beantragt es nicht.

Ich habe auch nichts dagegen, wenn einmal klare Linien in den Schulen gesetzt werden, nur dann bitte für alle und nicht gerade für meinen Sohn zu einem Zeitpunkt, an dem ich eine Beschwerde über den Schulleiter an das Schulamt weitergeleitet habe. Das erscheint mir einfach zu willkürlich und eine klare Erziehungsmaßnahme sehe ich dann nicht, wenn ich von meinem Sohn zu Recht gefragt werde: Warum darf er es und ich nicht?
Bisher wurde der Verweis nämlich auch clever genutzt nach dem Motto: Ich habe es grade nötig, mich über den Schulleiter zu beschweren … dass er das Mädchen geschlagen hat vermutlich unter Alkoholeinfluss wird dadurch um einiges gemildert??
Mir erscheint deshalb ein Rechtsweg sinnvoll, damit er nicht denkt, ich lasse mich durch so etwas mundtod machen.

Grüße

Lilly

Hallo, Lilly,
ich gehe in dieser Sache mit der Mehrzahl der Antworten hier konform. Der Tadel ist auch nach meiner Ansicht gerechtfertigt.

Es dürfte äußerst schwer fallen hier einen Zusammenhang zu der anderen Sache herzustellen, weshalb ich auch empfehle, den Tadel hinzunehmen.

Nimm deinen Sohn ins Gebet und mache ihm deutlich, dass sein Verhalten Deine Bemühungen in der anderen Sache absolut konterkariert. Es ist nicht sonderlich verwunderlich, dass Dein Sohn zur Zeit ein wenig im Scheinwerferlicht steht. Rate ihm, den Ball möglichst flach zu halten und nach Möglichkeit keine Vorwände zu liefern.

Grüße
Eckard.

1 Like

Hallo,

Nimm deinen Sohn ins Gebet und mache ihm deutlich, dass sein
Verhalten Deine Bemühungen in der anderen Sache absolut
konterkariert. Es ist nicht sonderlich verwunderlich, dass
Dein Sohn zur Zeit ein wenig im Scheinwerferlicht steht. Rate
ihm, den Ball möglichst flach zu halten und nach Möglichkeit
keine Vorwände zu liefern.

Das halte ich auch für die geschickteste Lösung!
Wenn dein Sohn sich in der nächsten Zeit tadellos verhält und es trotzdem zu irgendwelchen Vorfällen kommt, hättest du eine wirkliche Handhabe.
Aus langer Erfahrung möchte ich davor warnen, gleich schweres Geschütz aufzufahren - zu oft hab ich erlebt, wie entrüstete Eltern zunehmend betreten und kleinlaut wurden, wenn sie bei einer Konfrontation von anderen „Missetaten“ des Sprösslings erfuhren (z.B. durch weitere Lehrer), von denen sie nichts geahnt hatten.
Auf jeden Fall solltest du sicher gehen, dass nichts dergleichen im Busch ist, wenn du denn unbedingt etwas unternehmen willst.

Trotz allen Ärgers wünsche ich frohe Feiertage

Kreszenz

Hallo Lilly,

natürlich ist es klar, dass er solche Ausdrücke nicht
gebrauchen soll - ebenso wie die anderen Kinder, die teilweise
mit noch härten Ausdrücken um sich schmeißen, die ich hier
nicht zitieren will.

Es ist verständlich, dass du hinter deinem Kind stehst. Aber man kann es vom Aufwand her auch übertreiben. Anstatt Ihn hier zu stützen, solltest du Ihm mal klar machen, dass so was nicht geht.

Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass wir Eltern
gemeinsam mit der Klassenleiterin aus genau diesem Grund
„Umgangston“ ein Projekt des Kinderschutzbundes beantragen mit
Namen „komm wir finden eine Lösung“ (Büdget ist vorhanden) -
nur der Schulleiter beantragt es nicht.

Warum sollte er? Das verschlingt schließlich auch Resourcen der Schule, auch wenn es fremdfinaziert wird. Und die Wirkung eines solchen Projekts wird massiv überschätzt.
Klingt mir wie diese „Keine Macht den Drogen“-Kampagnien, die letztendlich nicht für 1 Kind aussdchlaggebend sind, ob es Drogen probiert oder nicht.
So ein Projekt mag zwar die Hoffnung einzelner am Leben halten, die Defizite aus dem Elternhaus kann es nicht ausräumen.
Wie gesagt, meine Meinung.

Ich habe auch nichts dagegen, wenn einmal klare Linien in den
Schulen gesetzt werden, nur dann bitte für alle und nicht
gerade für meinen Sohn zu einem Zeitpunkt, an dem ich eine
Beschwerde über den Schulleiter an das Schulamt weitergeleitet
habe. Das erscheint mir einfach zu willkürlich und eine klare
Erziehungsmaßnahme sehe ich dann nicht, wenn ich von meinem
Sohn zu Recht gefragt werde: Warum darf er es und ich nicht?

Du hast also ein Problem deinem Sohn zu verklickern, dass der das nicht darf nur weil es die anderen dürfen?!?
Ich verstehe beim besten willen nicht weshalb.
Wenn alle mit Pistolen aufeinander schießen würden, dürfte dein Sohn das dann deshalb auch??
Du wirst von deinem Sohn nicht „zu Recht“ gefragt. Das zeigt nur, dass du seiner Verteidigungsstrategie bereits aufgesessen bist. Wenn dein Sohn so was fragt, dann gibt ihm eine Antwort wieso er das nicht darf.

Bisher wurde der Verweis nämlich auch clever genutzt nach dem
Motto: Ich habe es grade nötig, mich über den Schulleiter zu
beschweren … dass er das Mädchen geschlagen hat vermutlich
unter Alkoholeinfluss wird dadurch um einiges gemildert??
Mir erscheint deshalb ein Rechtsweg sinnvoll, damit er nicht
denkt, ich lasse mich durch so etwas mundtod machen.

Verschwörungstheorien sind auch so viel schöner als die nackte Betrachtung der Tatsachen.

Gruß Ivo