Hallo, liebe Kundige,
ich habe folgendes Problem:
Meinem Sohn wurde in der Schule ein verschärfter Verweis vom Schulleiter ausgesprochen, der gleichzeitig Sportunterricht gibt. Begründung: „Ihr Sohn hat gegen einen Mitschüler unflätige Ausdrücke benutzt (Hurensohn, Wichser), obwohl er wusste, dass die Mutter des Mitschülers bereits verstorben ist.“
(Zitatende)
Zu den Formalien:
Hat er denn das Recht dazu, gleich zum verschärften Verweis zu greifen, nur weil er als Schulleiter gleichzeitig Fachlehrer ist?
Gilt hier die Regelung, dass er er vor diesem Verweis die Lehrerkonferenz einberufen muss? Müsste er meinem Sohn nicht die Möglichkeit der „Anhörung“ geben?
Ist es richtig, dass auf diesem Verweis eine Rechtsbelehrung angeführt sein muss?
Hinzu kommen noch einige vertrackte Details: Der gleiche Schulleiter hat in der Sportstunde zuvor ein Mädchen beschimpft und geschlagen (ich habe darüber im Forum gepostet). Als Elternsprecherin habe ich das an das Schulamt weitergeleitet und das Ganze wird nun von der Regierung von Oberbayern „gewürdigt“. Ich habe den Verdacht, dass der Verweis gegen meinen Sohn eine Retourkutsche ist.
Zudem kommt noch, dass mein Sohn von dem gleichen Mitschüler ebenfalls mehrfach als Hurensohn beschimpft wurde - wie von anderen Jungs der klasse auch. Leider ist dies das übliche Vokabular dieser Klasse.
Ich habe zwar Schulordnung und BayEUG durchgeforstet, aber noch keine konkrete Hilfe gefunden, wie ich den Widerspruch formulieren soll.
Danke füe eure Hilfe!
Lilly