Hallo Ihr (Un-)Rechtsverdreher,
kann man bei einer Anordnung als Sofortvollzug die Rechsbehelfsbelehrung weglassen?
Ein Widerspruch ist da ja nicht möglich, nur ein Antrag vor Gericht auf Außervolzugsetzen.
Mein Chef sagte das so. Aber ich bin mir da nicht so sicher.
Ich denke, in Widerspruch könnte man doch gehen, er hätte nur keine aufschiebende Wirkung.
Aber Ihr wisst das bestimmt genauer.
danke
hm
Hallo Harry,
kann man bei einer Anordnung als Sofortvollzug die
Rechsbehelfsbelehrung weglassen?
NEIN, die Frist für das Rechtsmittel würde sich sonst auf ein Jahr verlängern.
Der Betroffene muss sogar zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass er gegen die Anordnung des Sofortvollzugs gerichtlich vorgehen kann (mit Angabe des zuständigen Gerichts)
Ein Widerspruch ist da ja nicht möglich, nur ein Antrag vor
Gericht auf Außervolzugsetzen.
??? Natürlich ist Widerspruch möglich!!
Gruß
HaWeThie