Hallo,
sind fehlende Sicherheitsstandards in Wohnanlagen mit ordnungsrechtlichen Sanktionen belegt, wenn zum Beispiel a) zum Heiz- und Gastankkeller kein Notschlüssel vor der Zugangstür hängt oder b) die Zugangstür sich von innen nach außen nicht öffenen lässt?
Vielen Dank für Erläuterungen.
Gruß mki