Ordnungsrechtliche Sanktionen bei fehlenden Sicherheitsstandards

Hallo,

sind fehlende Sicherheitsstandards  in Wohnanlagen mit ordnungsrechtlichen Sanktionen belegt, wenn zum Beispiel a) zum Heiz- und Gastankkeller kein Notschlüssel vor der Zugangstür hängt oder b) die Zugangstür sich von innen nach außen nicht öffenen lässt?

Vielen Dank für Erläuterungen.

Gruß mki