Ordnungsstrafe - Insolvenz

Hallo,

angenommen in einer Familienrechtssache wird seitens des Gerichtes der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld von 25.000 € , ersatzweise Ordnungshaft, angedroht bei Zuwiderhandlung gegen den Gerichtsbeschluß.
Die Antragsgegnerin hat Lohnpfändungen und geht wohl bald in die Privatinsolvenz.
Ist das dann eine effektive Drohung?

Riskiert die Antragsgegnerin ein Scheitern der Insolvenz, wenn die Ordnungsstrafe gegen sie verhängt wird?

Hätte dies Beamtenrechtliche Konsequenzen, wenn sie alternativ in Haft geht?

Mit welcher Haftlänge wäre zu rechnen (NDS., Einkommen 4200 € brutto)?

Würde die Anordnung der Ordnungsstrafe dem Antragssteller im Falle des Aufenthaltsbestimmungsrechtes eines Kindes nützen?

Gruß,
Bori

Hallo,

Ist das dann eine effektive Drohung?

Für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wird das Gericht ordnungshaft anordnen. Ich denke schon, dass das eine effektive Drohung ist.

Riskiert die Antragsgegnerin ein Scheitern der Insolvenz, wenn
die Ordnungsstrafe gegen sie verhängt wird?

http://bundesrecht.juris.de/inso/__290.html - ich meine nicht, dass das da irgendwie reinpasst. Also eher nicht.

Hätte dies Beamtenrechtliche Konsequenzen, wenn sie alternativ
in Haft geht?

Jedenfalls dann, wenn die Beamtin in Haft sitzt und daher nicht zum Dienst erscheinen kann.

Mit welcher Haftlänge wäre zu rechnen (NDS., Einkommen 4200 €
brutto)?

Die Haftdauer hängt von der Höhe des Ordnungsgeldes ab. Es wird dann etwa je 50,00 € oder je 100,00 € ein Tag Haft festgesetzt.

Würde die Anordnung der Ordnungsstrafe dem Antragssteller im
Falle des Aufenthaltsbestimmungsrechtes eines Kindes nützen?

Bei der Frage nach dem Kindeswohl dürfte es meiner Meinung nach schon eine Rolle spielen wenn sich die Mutter über eine einstweilige Verfügung des Familiengerichts, die vermutlich ja dem Kindeswohl zu dienen bestimmt ist, hinwegsetzt. Ich habe allerdings von Familienrecht zugegebenermaßen nicht die geringste Ahnung.

Grüße,

Florian.