Ein Privatmann A kündigt einem Privatmann B in einem selbstverfassten Schreiben eine einstweilige Verfügung an, die er gerichtlich mit einer Ordnungstrafe von 250.000,- € oder ersatzweise 6 Monaten Haft beantragen werde.
Frage: Ist Derartiges überhaupt möglich? Wonach, wenn überhaupt möglich, richtet sich die Höhe der Ordnungsstrafe bzw. der Haftzeit? Kann diese ein Privatmann willkürlich festlegen? Oder ist das eher als „Wichtigtuerei“ einzustufen?
Frage: Ist Derartiges überhaupt möglich? Wonach, wenn
überhaupt möglich, richtet sich die Höhe der Ordnungsstrafe
bzw. der Haftzeit? Kann diese ein Privatmann willkürlich
festlegen?
der Privatmann kann höchstens etwas zur Anzeige bringen. Den Rest entscheiden Staatsanwalt und/oder Richter.
Oder ist das eher als „Wichtigtuerei“ einzustufen?
Es scheint so.
Noch sind wir ja nicht in einer Diktatur, wo der Richter gekauft ist.
beantragen kann man viel. Ob das Gericht sich diesem Antrag dann anschließen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber auch wenn dann für den Zuwiderhandlungsfall nur € 50.000,-- raus kämen, täte das immer noch ordentlich weh.
Wenn also an der Geschichte grundsätzlich schon etwas dran sein könnte, was einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz her geben könnte, sollte man es also nicht unbedingt darauf ankommen lassen, Gewissheit darüber zu erlangen, bis zu welcher Höhe dann ein Gericht bereit ist, mitzuspielen.
Bei bestimmten Ansprüchen kann das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro festsetzen, um die Erfüllung des Anspruches zu erzwingen. Das betrifft z.B. Unterlassungsansprüche. Denn wie sonst als mit einer Sanktion soll man dergleichen durchsetzen? 250.000,00 Euro ist dabei die gesetzlich vorgesehene Höchstgrenze für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die zwar immer (?) angedroht, in dieser Höhe aber natürlich so gut wie nie festgesetzt wir.
der Privatmann kann höchstens etwas zur Anzeige bringen. Den Rest entscheiden Staatsanwalt und/oder Richter.
Nein. Der Prozess der „Anzeige“ und der der „Einstweiligen Verfügung“ sind vollkommen voneinander losgelöst.
Insbesondere haben Staatsanwälte mit Einstweiligen Verfügungen nichts zu tun, diese sind eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Eine „Anzeige“ ist erst mal ein Prozess, der im Kontext einer Straftat (inkl. „der Versuch ist strafbar“) initiiert und über Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht läuft.
Eine „Einstweilige Verfügung“ dient der Erlangung eines Rechtsschutzes im Vorfeld. Prinzipiell gibt der Staat dem Beantragenden schriftlich die Garantie, dass der Antragsgegner ein rechtswidriges Verhalten in der Zukunft unterlassen oder ein rechtskonformes Verhalten in Zukunft erbringen wird.
Hierbei bürgt der Antragsgegner mit der im Vorfeld erklärten Ordnungsstrafe dafür, dass er den verfügten Sachverhalt einhält.
Die Ordnungsstrafe sollte im Normalfall niemals zur Anwendung kommen, es ist lediglich eine Drohung „Wenn Du dasunddas tust/lässt, dann musst Du dafür gerade stehen mit €…“
Oder ist das eher als „Wichtigtuerei“ einzustufen?
Es scheint so.
Nein.
Einstweilige Verfügungen oder Unterlassungserklärungen sind durchaus verbreitet. Sie haben mit „Diktatur“ und „Richter kaufen“ nichts zu tun.
Als Beispiel: Eine junge Dame beantragt eine Einstweilige Verfügung, die ihrem Stalker untersagt, ihr Briefe zu schreiben, sie anzurufen oder sich ihr näher als 100 Meter zu nähern. Im Falle einer Zuwiderhandlung müsse der Stalker €250.000 zahlen.
Das ist legitim und gar nicht mal so selten.
Noch sind wir ja nicht in einer Diktatur, wo der Richter gekauft ist.
Noch leben wir nicht im Faustrecht, wo man sich an einem Finger abzählen muss, wann einem der Übeltäter von nebenan nun einen reinwürgt.
Mit der Einstweiligen Verfügung soll ein ernst zu nehmender Druck gegenüber einem aller Wahrscheinlichkeit nach künftigen Rechtsbrecher zur Ausübung eines rechtskonformen Verhaltens aufgebaut werden.
Was daran „gekaufte Richter“ und „Diktatur“ sein soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Mit der Einstweiligen Verfügung soll ein ernst zu nehmender
Druck gegenüber einem aller Wahrscheinlichkeit nach künftigen
Rechtsbrecher zur Ausübung eines rechtskonformen Verhaltens
aufgebaut werden.
Die Einstweilige Verfügung wird ja bei Gericht beantragt, also entscheidet auch ein Richter darüber, was dann wirklich drinsteht und ob das so durchgeht.
D.h. also, dass die „Androhung“ des Privatmannes das Papier nicht wert ist, auf der sie steht, wenn dieser gegen den Beschuldigten ein Ordnungsgeld von 250.000,00€ oder 6 Monate Haft beantragen wird.
Über beides entscheidet, wenn ich dich richtig verstanden habe, ein Richter.
Danke
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