Angenommen, einer Behörde wird eine Ordnungswidrigkeit bekannt und sie erhält in dem Zusammenhang Kenntnis von weiteren Verstößen. Ist diese Behörde dann verpflichtet, andere betroffene Ämter davon in Kenntnis zu setzen oder kocht da jeder seinen eigenen Brei?
dazu müsste man wissen um welche Behörde es sich handelt!
Hallo,
Angenommen, einer Behörde wird eine Ordnungswidrigkeit bekannt
und sie erhält in dem Zusammenhang Kenntnis von weiteren
Verstößen.
was für Verstöße?
Gruß
S.J.
Hallo,
ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage:
§ 47 Abs 1 OWiG: Die Verfolgung von OWiG liegt im pflichtgemäßem Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
Vielleicht wurden die Anzeigen weitergegeben, die Behörde verfolgt diese aber nicht.
Grüße
miamei