-rotlicht am 04.07.2011 überfahren.
-anhörungsbogen vom 19.07.2011 an den halter ( frau ); dort nichts zugegeben o.Ä.
-um übersendung des fotos gebeten, keine reaktion nur eine nicht verbindliche vorladung
diese aber ignoriert
-anfang september eine vorladung an mann, mann war auch der fahrer an dem tage. beim mann großes fragezeichen wie die behörden darauf kommen?!?
dann am 20.09. anhörungbogen; mann wurde durch lichtbildvergleich als fahrzeugführer erkannt! mann hat sich nicht dazu geäußert.
nun vom 08.11.2011 bußgeldbescheid, 90€ plus auslagen gesamt 113,50€
nun die frage; ist es nicht schon verjährt und muß man dem betroffenen nicht das beweisfoto zukommen lassen?
mfg hoffmann
-rotlicht am 04.07.2011 überfahren.
-anhörungsbogen vom 19.07.2011 an den halter ( frau ); dort
nichts zugegeben o.Ä.
-um übersendung des fotos gebeten, keine reaktion nur eine
nicht verbindliche vorladung
diese aber ignoriert
-anfang september eine vorladung an mann, mann war auch der
fahrer an dem tage. beim mann großes fragezeichen wie die
behörden darauf kommen?!?
weil sie nachsehen können, wer der Ehegatte ist und wie der aussieht? Oder hat der Mann keinen Personalausweis?
dann am 20.09. anhörungbogen; mann wurde durch
lichtbildvergleich als fahrzeugführer erkannt! mann hat sich
nicht dazu geäußert.
nun vom 08.11.2011 bußgeldbescheid, 90€ plus auslagen gesamt
113,50€
nun die frage; ist es nicht schon verjährt und muß man dem
betroffenen nicht das beweisfoto zukommen lassen?
mfg hoffmann
Nein, es ist nicht verjährt und es muss auch nicht das Foto zur Einsicht gegeben werden, zumal ja bei der Vorladung Gelegenheit zur Einsicht bestanden hätte. Der Mann kann ja immer noch Einspruch einlegen, wenn er meint, das Foto wäre nicht gut genug, z.B. nach Antrag auf Akteneinsicht.