Hallo zusammen!
Da hier im Forum keine konkrete Rechtsberatung stattfinden darf, formuliere ich den mich beschäftigenden Fall ganz allgemein.
- Bezieht sich Art. 28 (des bayerischen) LStVG („Plakatieren ohne Genehmigung“) auch auf Privathäuser oder nur auf öffentliche Gebäude?
- Ist das LStVG immer rechtsverbindlich gültig, oder nur dann, wenn es von einer Kommune durch entsprechende, eigene Verordnungen umgesetzt wird?
- Ist ein Bußgeld wg. Verstoß gegen Art. 28 LStVG auch dann möglich, wenn die entsprechende Verordnung der Kommune nach 20 Jahren (zum Tatzeitpunkt) abgelaufen ist und nicht erneuert wurde?
Ich hoffe, ich habe meine Fragen allgemein genug formuliert.
Bitte helft mir, es ist echt dringend! Vielen herzlichen Dank im Voraus!