Ordnungswidrigkeit?

Hallo zusammen!
Da hier im Forum keine konkrete Rechtsberatung stattfinden darf, formuliere ich den mich beschäftigenden Fall ganz allgemein.

  1. Bezieht sich Art. 28 (des bayerischen) LStVG („Plakatieren ohne Genehmigung“) auch auf Privathäuser oder nur auf öffentliche Gebäude?
  2. Ist das LStVG immer rechtsverbindlich gültig, oder nur dann, wenn es von einer Kommune durch entsprechende, eigene Verordnungen umgesetzt wird?
  3. Ist ein Bußgeld wg. Verstoß gegen Art. 28 LStVG auch dann möglich, wenn die entsprechende Verordnung der Kommune nach 20 Jahren (zum Tatzeitpunkt) abgelaufen ist und nicht erneuert wurde?

Ich hoffe, ich habe meine Fragen allgemein genug formuliert.
Bitte helft mir, es ist echt dringend! Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Hallo,

Hallo zusammen!
Da hier im Forum keine konkrete Rechtsberatung stattfinden
darf, formuliere ich den mich beschäftigenden Fall ganz
allgemein.

  1. Bezieht sich Art. 28 (des bayerischen) LStVG („Plakatieren
    ohne Genehmigung“) auch auf Privathäuser oder nur auf
    öffentliche Gebäude?

*** Nicht nur für öffentliche Gebäude sondern auch auf öffentliche Flächen. Für nicht öffentliche Gebäude ist aber eine Genehmigung des Hausbesitzers erforderlich.
Wenn § 28 extrem ausgelegt wird, kann die Gemeinde auch das Plakatieren an privaten Gebäuden aufgrund des Schutzes des Orts-/Landschaftsbildes untersagen.

  1. Ist das LStVG immer rechtsverbindlich gültig, oder nur
    dann, wenn es von einer Kommune durch entsprechende, eigene
    Verordnungen umgesetzt wird?

*** Dies klärt Art. 42; man sollte bei der Gemeinde/Stadt nachfragen,…denn Unwissenheit schützt vor …

  1. Ist ein Bußgeld wg. Verstoß gegen Art. 28 LStVG auch dann
    möglich, wenn die entsprechende Verordnung der Kommune nach 20
    Jahren (zum Tatzeitpunkt) abgelaufen ist und nicht erneuert
    wurde?

***Möglich ist alles, ob es aber rechtswirksam ist, müsste geprüft werden; gegen den Bußgeldbescheid kann mit der Begründung einer fehlenden Verordnung Rechtsmittel eingelegt werden.

Ich hoffe, ich habe meine Fragen allgemein genug formuliert.

***Ja,

lG

Bitte helft mir, es ist echt dringend! Vielen herzlichen Dank
im Voraus!

Hallo Xenia,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Das hilft mir auf jeden Fall weiter!
LG Aend