Ordnungswidrigkeit

Hallo Experten und Ineresierte,
folgendes Problem plagt mich:

Am 17.10.2006 begann ich eine Ordnungswiedrigkeit nach § 24 StVG in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer BAB. Die festgelegte Geldbuße, die drei Treuepunkte in Flensburg sowie den einen Monat Fahrverbot habe ich nach verworfenen (angeblich zu spät eingegangen) Einspruch akzeptiert.

Den Monat Fahrverbot habe ich abgesessen und die Treuepunkte habe ich auch schon bekommen.

Der Punkt der teilweise offen ist, ist die Geldbuße. Im Dezember 2006 bekam ich eine Aufforderug der Kreiskasse das Bußgeld zu entrichten. Allerdings stand auf der Forderung nicht die im Bußgeldbescheid erlassene Summe von 175,60 Euro sondern es standen 8,71 Euro sowohl auf dem Schreiben der Kreiskasse wie auch auf dem Überweisungsträger. Mit einem leichten Lachen im Gesicht haben wir selbstverständlich die geforderte Summe umgehend überwiesen.
Danach haben wir nie wieder etwas davon gehört.

So weit, so gut.

Vor ca. zwei Wochen (heute ist der 21.August 2009)bekomme ich Post von der Kreiskasse mit der Überschrift Mahnung und der geforderten Summe von 175,60 Euro. Also nach 2 3/4 Jahren stellen die Behörden fest, das denen Geld fehlt und Ihr damaliges Computersystem einen „leichten“ Fehler hatte.
Nach dem ich mittlerweile zwei Telefonate mit der Kreiskasse geführt habe bestätigen mir sowohl die Mitarbeiter das sie mir zustimmen würden mit meiner Meinung das ich nicht bezahlen möchte wie auch in einem unfreundlichen Brief der Kreisverwaltung das ein Fehler der Kreisverwaltung vorlag. Nichts desto trotz gilt der rechtskräftige Bußgeldbescheid und ich hätte die Summe umgehend zu zahlen. Ansonsten droht man mir mit Vollstreckungsverfahren und Erzwingungshaft.

Jetzt mal meine Frage; Wenn ein Fehler der Kreisverwaltung vorliegt und diese nur 8,71 anstatt 175,60 Euro von mir fordert, kann man von mir dann die Restsumme fordern?
Und zweitens: Verjährt bzw. Verfällt solch eine Sache nicht irgend wann? (Ich war der Meinung gehört zu haben nach 6 Monaten)
Sollten noch Details gebraucht werden knn ich diese natürlich liefern.
Im voraus danke ich schon einmal für das Interesse und die hoffendlich entstehenden Antworten.

Schönen Abend und Grüße aus Düsseldorf

H. Schmidt

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mfg