Hallo,
ich habe gehört und auch hier im Forum die Aussage gefunden, dass es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann wenn der Personalausweis abgelaufen ist.
Ein befreundeter ehemaliger Polizist, sagte mir nun, dass vom Bundesrecht und Polizeirecht her, nur die Verfügbarkeit eines Personalausweises (ab 16) vorgeschrieben ist (ersatzweise gültiger Reisepass). Der Perso müsste aber gar nicht gültig sein.
Jetzt ist der ehemalige Polizist schon länger ehemalig und war in Hessen tätig, darum möchte ich konkret wissen,
- Gibt es ein solches Bußgeld in Niedersachsen?
wenn ja,
2. Welche Rechtsgrundlage hat es genau?
3. Sind die Regelungen bundeseinheitlich?
wenn nicht einheitlich
4. Können solche Bußgelder bei Polizeikontrollen überhaupt erhoben werden, da der Kontrollierte ja u.U. nicht unter die Jurisdiktion dieses Bundeslandes fällt?
Gruß
Werner
Hallo Werner,
das ist in den Meldegesetzen der einzelnen Länder geregelt.
Grüße
Almut
hallo,
guckst du mal im Personalausweisgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html
(ist ein bundesgesetz)
es besteht eine ausweispflicht, aber keine mitführpflicht
sich auf verlangen nicht ausweisen können ist eine ordnungswidrigkeit
gruß
klaus
Hallo,
ja dieses Gesetz habe ich auch aufgrund von früheren Fragen (im Archiv) schon gefunden. Nach diesem Gesetz muss man einen Personalausweis haben. Es steht aber nicht dort, dass man einen gültigen Personalausweis haben muss und dies auffälligerweise im Gegensatz zum Pass. Über den Reisepass wird nämlich ausdrücklich ausgesagt, dass nur ein gültiger Pass als Ersatz für den Perso herangezogen werden kann.
Das gleiche gilt für die hier ausgesagte Ordnungswidrigkeit.
Das soll jetzt nicht trotzig klingen, sondern ist das was mir der besagte Ex-Polizist als Argumente dazu gebracht hat. Wenn man hier nun sagt, ist doch klar, nur ein gültiges Dokument ist ein Dokument, dann muss mit der Polizeiausbildung in Hessen was sehr im argen liegen und außerdem frage ich mich dann, warum beim Reisepass explizit die Gültigkeit verlangt wird, beim Perso aber an keiner Stelle.
Gruß
Werner
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Hallo,
danke für die Mühe mir auch den Link zu verschaffen. Dort und auch im Niedersächsichen Meldegetz, das ich mir daraufhin ergoogelt habe http://www.schure.de/2104001/nmg.htm finde ich nur nichts über abgelaufene Personalausweise und auch keine Ordnungswidrigkeit in Bezug auf ungültige Personalausweise.
Gruß
Werner