Ordnungswidrigkeit bei Unfall auf Privatparkplatz

Ich habe auf dem Parkplatz von ATU -beim rangieren- ein anderes Auto angefahren (leichter Blechschaden). Der Geschädigte hat die Polizei geholt. Diese hat mir 35,00 € „abgeknöpft“ für eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde sagen, da gilt doch nicht die Strassenverkehrsordnung (StVO), also, ist die Polizei überhaupt berechtigt eine Ordnungswidrigkeit auf einem Privatparkplatz zu kassieren?

Grüße von micato

Hallo Micato

Ich bin kein Anwalt oder so aber meiner Meinung nach handelt es sich um ein Privatgelände (der Parkplatz).
Wenn nicht gerade ATU die Polizei gerufen hat und damit Hausrechte der Polizei über freigegeben hat, müsstest Du folglich im Recht sein.
Nur auf sichtbar gekennzeichneten Parkpätzen wo das Hinweisschild steht „Hier gilt die StVo“ kann die Polizei ein Ordnungsgeld verhängen.

Auf allen anderen Parkflächen gilt sonst die gegenseitige Rücksichtnahme.

Also wenn Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast würde ich mich da mal erkundigen. Die Erstberatung ist bei fast allen kostenlos.

Gruß

Zawarty

leider kann ich in diesem Fall keine 100 %-ig rechtssichere Auskunft geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizeibeamten rechtswidrig gehandelt haben, aber wie gesagt, da möcht ich mich nicht festlegen. Oft gibt es auf Parkplätzen auch Hinweisschilder: „Es gilt die StVO“.

Hallo micato,
atu hat auf seinen parplätzen, meistens gut sichtbar bei der Einfahrt, Honweisschilder
mit dem Hinweis"Hier gilt die StVO" , somit ist die Polizei berechtigt dir wg. des Blechschadens ein OWi Bußgeld zu verhängen. Im Rahmen des Geltungsbereiches dwr StVO ist dem Blechschaden als Unfall im ruhenden Verkehr einzustufen und daher mit einer OWi belegt. Im Weiteren hast du- aus rechtlicher Sicht und Auffassung- deiner Sorgfaltspflicht beim Rangieren nicht genügend Rechnung getragen.
Also ist das schon rechtens. Der Parkplatzinhaber-ATU-haftet nicht für die Schäden die auf seinen Parkplätzen durch die Kunden selbst verursacht werden.
Gruß Kapitano

Hallo micato,
atu hat auf seinen parplätzen, meistens gut sichtbar bei der
Einfahrt, Honweisschilder
mit dem Hinweis"Hier gilt die StVO" , somit ist die Polizei
berechtigt dir wg. des Blechschadens ein OWi Bußgeld zu
verhängen. Im Rahmen des Geltungsbereiches dwr StVO ist dem
Blechschaden als Unfall im ruhenden Verkehr einzustufen und
daher mit einer OWi belegt. Im Weiteren hast du- aus
rechtlicher Sicht und Auffassung- deiner Sorgfaltspflicht beim
Rangieren nicht genügend Rechnung getragen.
Also ist das schon rechtens. Der Parkplatzinhaber-ATU-haftet
nicht für die Schäden die auf seinen Parkplätzen
Kunden selbst verursacht werden.
Gruß Kapitano

Hallo Kapitano,
vielen Dank für die Antwort!
Leider ist alles rechtens. Ich habe, nachdem ich nochmal den Ort des Geschehens aufgesucht habe, auch bereits festgestellt, dass ein Schild mit der StvO angebracht ist. Man wird also Doppelt bestraft! That’s live!
Viele Grüße
micato

leider kann ich in diesem Fall keine 100 %-ig rechtssichere
Auskunft geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die
Polizeibeamten rechtswidrig gehandelt haben, aber wie gesagt,
da möcht ich mich nicht festlegen. Oft gibt es auf Parkplätzen
auch Hinweisschilder: „Es gilt die StVO“.

Hallo bluesinnaj,

das StvO-Schild habe ich jetzt -im nachhinein- gesehen. Ist wohl alles rechtens! Danke für deine Antwort.
Viele Grüße
micato

Hallo Zawarty,

leider ist alles rechtens. Auf dem Parkplatz gibt es ein StvO-Schild, somit hat die Polizei Zugriff. Danke für deine Antwort.
Viele Grüße
micato

Moin micato!

Ich würde sagen, da
gilt doch nicht die Strassenverkehrsordnung (StVO)

Doch, die gilt. Es wird eigentlich auf allen Kundenparkplätzen von Geschäften, Einkaufszentren etc. explizit darauf hingeweisen!

die Polizei überhaupt berechtigt eine Ordnungswidrigkeit auf
einem Privatparkplatz zu kassieren?

Und da das so ist, kann die Polizei das mit Fug und Recht tun.

Ist mir selbst auch schon passiert: Ein anderes Fahrzeug ist entgegen der Einbahnstraßenregelung auf einem Edeka-Parkplatz gefahren. Ich orientierte mich in beiden Fahrtrichtungen, dann beim langsamen Zurücksetzen in der Richtung, aus der die Autos wegen der Einbahnstraße nun mal kommen, und *RUMMS* hatte ich eine Ecke des verkehrt fahrenden Autos an meiner Stoßstange. Die Polizei kassierte von mir eine kleine Summe, aber auch vom Unfallgegner wg. Missachtung der Einbahnstraßenregelung.

'Nen schönen Tag wünscht

kunstgriff