Moin micato!
Ich würde sagen, da
gilt doch nicht die Strassenverkehrsordnung (StVO)
Doch, die gilt. Es wird eigentlich auf allen Kundenparkplätzen von Geschäften, Einkaufszentren etc. explizit darauf hingeweisen!
die Polizei überhaupt berechtigt eine Ordnungswidrigkeit auf
einem Privatparkplatz zu kassieren?
Und da das so ist, kann die Polizei das mit Fug und Recht tun.
Ist mir selbst auch schon passiert: Ein anderes Fahrzeug ist entgegen der Einbahnstraßenregelung auf einem Edeka-Parkplatz gefahren. Ich orientierte mich in beiden Fahrtrichtungen, dann beim langsamen Zurücksetzen in der Richtung, aus der die Autos wegen der Einbahnstraße nun mal kommen, und *RUMMS* hatte ich eine Ecke des verkehrt fahrenden Autos an meiner Stoßstange. Die Polizei kassierte von mir eine kleine Summe, aber auch vom Unfallgegner wg. Missachtung der Einbahnstraßenregelung.
'Nen schönen Tag wünscht
kunstgriff