Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Hallo!

Wenn man bei einer Fahrerermittlung vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würde, würde kdas den Fahrer, im Fall der Vermittlung, eine extra hohe Bearbeitungsgebühr kosten?
Und was bedeutet: „… kann dem Halter des Fahrzeuges kostenpflichtig das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.“?

das bedeutet, dass der halter verpflichtet werden kann, ein fahrtenbuch (auf eigene kosten) zu führen, damit beim nächsten vergehen der fahrer eindeutig ermittelt werden kann.

Könnte natürlich auch in eine Rennerei ausarten wenn das Verlangen zur vorlage etwas häufiger ausfällt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__31a.html

und teuer kanns werden wenn man man das Fahrtenbuch nicht wie beschrieben führt. (Derzeit 1 Punkt und 50 euro)

Und dran denken, wenn man das Auto dritten überlässt, dass ach diese brav Ihre einträge machen…

Wenn man bei einer Fahrerermittlung vom
Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würde, würde kdas
den Fahrer, im Fall der Vermittlung, eine extra hohe
Bearbeitungsgebühr kosten?

Hi,

kostet nix extra, sind immer 20€ Verwaltung +3,50€ Porto, egal wie viel Leute befragt werden oder Hausbesuche gemacht werden.

Nur mit einem beanspruchen des Zeugnisverweigerungsrecht schränkt man natürlich den Fahrerkreis stark ein. Ist oft nicht so gut die Idee wenn man seinen Angehörigen nicht belasten will.

Und was bedeutet: „… kann dem Halter des Fahrzeuges
kostenpflichtig das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt
werden.“?

Die Verwaltungsbehörde kann das führen eines Fahrtenbuchs für 6 Monate oder länger dem Halter auferlegen. Ist allerdings ein recht stumpfes Schwert, weil es nicht mitgeführt werden muss, und keiner kann die Eintragungen überprüfen. Auf Nachfrage muss es dann vorgelegt werden. Zeit genug um das Buch zu frisieren. :wink:
Kosten sind etwa 60-80€ für die Anordnung.

Q-Gruß

wird das auto verkauft, geht ja auch innerhalb der familie :wink: ist das fahrtenbuchführen auch passe…

hauptmann

Das sieht das Urteil de OVG Lüneburg vom 17.09.2007 12 ME 225/07 NJW 2008, 167 ein wenig anders…

na dann… ich lerne gern dazu. soweit ich weis, oder wies mein verkehrsrechtsdozent erklärt hat, so ist das fahrtenbuch fahrzeuggebunden…