Person A verstößt gegen das Waffengesetz, verkauft Schreckschusswaffe an Minderjährigen.
Person B begeht eine Straftat. Wird festgenommen.
Person hat gegen das Waffengesetz verstossen, Ordnungswidrigkeit wegen
Verkauf von Schreckschusswaffe an unter 18.
Verkauf findet ein halbes jahr vorher statt.
Person A wird zur zeigenaussage eingeladen, weiss jedoch
Nicht mehr alles und erfindet in maßen was dazu.
Vernehmer sagt nach 3 monaten verjährt es, auf Person A
Kommt nichts zu. Kann Person A wegen falschaussage bestraft werden?
schwerer Fall
Guten Tag erst einmal,
der Schreiber des Artikels erhält auf jeden Fall eine Auflage zum Besuch eines Deutschkurses.
Grüße
E52
Vernehmer sagt nach 3 monaten verjährt es, auf Person A
Kommt nichts zu. Kann Person A wegen falschaussage bestraft
werden?
Ja.
http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
allerdings
http://dejure.org/gesetze/StGB/158.html
Zur Verjährungsfrist
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html
allerdings
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html
smalbop
Hallo.
Also wenn der Schreiber des Artikels ein schwerer Fall sein soll, dann hast du noch nicht viele Beiträge in diesem Forum gelesen. Der Beitrag enthält Satzzeichen, benutzt Groß- und Kleinschreibung (wenn auch nicht perfekt) und die Sätze sind auch ziemlich gut lesbar und verständlich. Da gibt es doch sehr viele wesentlich schlimmere Fälle von Rechtschreibverweigerung.
MfG,
TheSedated