Ich bin im letztes Jahr im November umgezogen und habe mich umgemeldet. Dummerweise ist der Frau im Bürgerbüro aufgefallen das ich mich nicht auf meine vorherigen Wohnung umgemeldet war… wesshalb sie mich rückwirkend auf die alte Wohnung umgemeldet hat… und dann wenige tage später auf die neue Wohnung. Ca 1 Woche später kam dann ein Brief vom Ordnungsamt in meiner alten Wohnung an… in dem stand das ich zum Vorfall Stellung nehmen sollte… ich habe den Brief ausgefüllt und zurückgeschickt… eine Antwort auf diesen Brief oder eine Zahlungsaufforderung habe ich allerdings nie erhalten… Am heutigen Tage (fast ein Jahr später) habe ich nun eine Mahnung erhalten. In der stand das mir am 1.12.2009 eine Zahlungsaufforderung via Einschreiben zugestellt wurde. zu jenem Zeitpunkt war ich allerdings bereits Umgemeldet(seit 12.11) und mein Mietvertrag lief am 30.11.2009 aus… meine frage nun Muss ich den Betrag inklusive Mahngebühren bezahlen? oder ist die Sache verjährt?
Bitte wenden Sie sich doch einen einen Rechtsanwalt vorort, denn wer-weiß-was dient nicht der Beantwortung individueller Rechtsfragen.
mfg
Kenne mich leider hier nicht aus - aber - verjährt ist etwas soviel ich weiß erst nach 2 Jahren - und das bis zum Jahresende (also am 31.12.2011). Wer das Einschreiben unterschrieben hat, würde ich mal erst rauszufinden versuchen. Ansonsten vielleicht doch zum Mietverein und Rechtsberatung einholen…
Gruß - Helena
Tut mir leid in dieser Materie kenne ich mich gar nicht aus.