Guten Tag!
Komme mit folgender Frage gerade aus dem Forum Mietrecht, man hat mir dort empfohlen, meine Frage hier auch nochmal zu stellen.
Also:
Gem. Eichgesetzt dürfen Wasseruhren nach Ablauf der Eichfrist nicht mehr als Grundlage für eine Nebenkostenabrechnung herangezogen werden, dies wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Nun mal angenommen, man hat zwei Wasseruhren, bei einer lief die Frist 1995 und bei der anderen 2002 ab.
Wie verhält sich das mit den Nebenkostenabrechnungen seit 1996?
Mir ist wohl bekannt, dass gegen die NK-Abrechnung nur ein Jahr nach Zustellung/Bekanntgabe oder was auch immer angefochten werden darf.
Nun verhält es sich in diesem Fall ja so, dass die NK-Abrechnungen ab 1996 ja alle auf Basis nicht geeichter Uhren zustanden kamen.
Daher meine Frage: Sind die NK-Abrechnungen ab 1996 überhaupt rechtsgültig geworden? Schließlich kamen sie unter fahrlässiger Begehung einer Ordnungswidrigkeit zustande!?
Ich denke aus dieser Richtung: Ein Kaufvertrag mit einem Minderjährigen gilt ja auch nicht als zustande gekommen, wenn die Eltern drauf kommen und das Geschäft rückabgewickelt wird.
Genauso im Strafrecht: Ein unter Begehung einer Straftat erworbenes Beweismittel wird nicht zugelassen.
Daher die Überlegung, wie verhält sich das in Bezug auf die NK-Abrechnung aus einem Mietverhältnis?
Danke für’s Lesen (und hoffentlich beantworten) 