Hallo,
es liegt folgender Sachverhalt vor.
Person A leiht der Person XY das Auto. Person XY begann eine Ordnungswidrikeit, welche Punkte in Flensburg und Fahrverbot nachsichzieht.
Ordnungswidrigkeit wird Person A zugestellt und Person A gibt lediglich an, dass Person XY Zugang zum Schlüssel hatte. Person XY bekommt nach ca. 14 Tage eine Aufforderung zur Stellungnahme.
Frage nun: Wann beginnt die Verjährung für die Person XY. Ab dem Zeitpunkt des Vergehens oder ab dem Zeitpunkt, als Person A mitteilte, dass Person XY Zugang hatte. Dazwischen liegen einen Monat. Wie lange ist die Verjährungsfrist, 3 Monate?
Vielen Dank.
Grüße
Lara