Ordnungswidrigkeit - zu schnelles Fahren

Hallo,

es liegt folgender Sachverhalt vor.

Person A leiht der Person XY das Auto. Person XY begann eine Ordnungswidrikeit, welche Punkte in Flensburg und Fahrverbot nachsichzieht.

Ordnungswidrigkeit wird Person A zugestellt und Person A gibt lediglich an, dass Person XY Zugang zum Schlüssel hatte. Person XY bekommt nach ca. 14 Tage eine Aufforderung zur Stellungnahme.

Frage nun: Wann beginnt die Verjährung für die Person XY. Ab dem Zeitpunkt des Vergehens oder ab dem Zeitpunkt, als Person A mitteilte, dass Person XY Zugang hatte. Dazwischen liegen einen Monat. Wie lange ist die Verjährungsfrist, 3 Monate?

Vielen Dank.

Grüße

Lara

Hallo,

es liegt folgender Sachverhalt vor.

Person A leiht der Person XY das Auto. Person XY begann eine
Ordnungswidrikeit, welche Punkte in Flensburg und Fahrverbot
nachsichzieht.

Ordnungswidrigkeit wird Person A zugestellt und Person A gibt
lediglich an, dass Person XY Zugang zum Schlüssel hatte.
Person XY bekommt nach ca. 14 Tage eine Aufforderung zur
Stellungnahme.

Wow, spannende Geschichte, und ganz sicher auch unerläßlich zur Beantwortung der

Frage nun: Wann beginnt die Verjährung für die Person XY. Ab
dem Zeitpunkt des Vergehens

Richtig, § 31 Abs. 2 OWiG

Wie lange ist die Verjährungsfrist, 3 Monate?

Richtig, § 26 StVG.