Hallo,
Soeben erhielt ich einen „Blauen Brief“ zur Anhörung einer Ordnungswidrigkeit!
Soll ich das darin geschilderte zugeben oder nicht, es besagt das ich in einem Naturschutzgebiet welches für KFZ die Zufahrt mit Zeichen 250 ( Durchfahrt verboten) beschildert ist!
Wird das Verfahren ansonsten eingestellt oder droht ein Bußgeld?
ch habe dort geparkt gehabt. ( bin ca.30 meter darein gefahren)
Zuerst kam eine Zivilstreife mit 2 Polizisten, die nahmen schon meine Personalien und die Fahrzeugpapiere auf und fuhren wieder, ohne mich aufzufordern dort wegzufahren und wünschten noch einen schönen Tag.
Ca. 15 Minuten später kam dann ein Forstwirt ( Rheinanlage) und der erstattete die Anzeige, er wird in dem Schreiben als Zeuge genannt!
Ihm störte das Fahrzeug etwas mehr als den Ordnungshütern!
Danke für Eure antworten!
Gruß
Cossie
Hi Cossie,
was willst du denn da noch bestreiten?
Es gibt nach deiner Schilderung 3 !! glaubwürdige Zeugen die bestätigen können das du da warst, und 2 davon haben sogar deine Identität festgestellt.
Sorry, aber da bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen.
Bei einer Ordnungswiedrigkeit ist das ja nicht so viel.
Grüße
Michael
Hallo,
Hallo zurück,
enthält das Schreiben keine gebührenpflichtige Verwarnung??
(müssten so ca DM 50,- sein)
Wenn ja - zahle am besten sofort, sonst wird es teurer.
Wenn nein: welche §§ aus welchem Gesetz sind genannt?
Bei Verstoß gegen Naturschutzgesetz könnte es grundsätzlich mehr als 80 DM + Gebühren und Auslagen sein.
Ansonsten gilt das, was mein Vorschreiber gesagt hat: was willst du denn zugeben oder leugnen??
Du brauchst dann auf das Schreiben nicht zu reagieren. (Es sei denn, du hast sehr gute entlastende Gründe, warum du dort anhalten musstest - dringend mal zu müssen zählt dabei nicht
)
Gruß
HaWeThie
Hallo Cossie,
ich kann Dir nur von meinen Erfahrungen „von der anderen Seite“ berichten - als Radfahrer schlag ich mich dauernd mit Radwegparkern rum:
Wenn Du die Verwarnung nicht zahlst, wird daraus automatisch ein Bußgeld (bei Radwegparkern + 26,00= DM 76,-). Wenn Du auch das nicht zahlst, wird es automatisch zum Gericht geschickt und Du erhälst eine Vorladung, dann wird’s nochmal teurer (incl. Zeugengeld für den Forstwirt).
Stoppen kannst Du das ganze nur durch Zahlung (warum eigentlich nicht - Du hast doch falsch geparkt?) oder durch sehr (!) gute Gründe, die geeignet sind, das Verfahren einzustellen. Die Aussage des Forstwirtes in Frage zu stellen hat keinen Zweck, bei „Aussage gegen Aussage“ wird man ihm glauben (ggf. vereidigen), da Du ein Interesse an einer Falschaussage hast, er aber nicht.
Dies sind meine Erfahrungen von zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Radwegparker, die auch meinten, die Gerichte bemühen zu müsssen - es wurde ausnahmslos teurer.
Gruß
J.Doe