Organe der Gemeinde

Hallo,

(habe fälschlicher Weise zunächst im Forum VWL, BWL gepostet. Bitte um Entschuldigung)

wenn der Bürgermeister einer Gemeinde als Vertreter des Staates auftritt, z.B. als Leiter des Standesamt, dann handelt es sich doch nicht um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungsbereiches, sondern die Gemeinde fungiert als direkte staatliche Verwaltungsberhörde und das ist ein Unterschied, nicht wahr?
Eine zweite Frage: Wenn ein leitender Angestellter einer Kommune ermächtigt ist Verträge abzuschließen, dann würde er doch als Organ der Gebietskörperschaft Gemeinde fungieren? Müssen alle Organe im Gemeindestatut als solche angeführt werden?

Liebe Grüße

Martin Unterholzner

In welchem Staat ? owT

Hallo,

die kommunale Aufgabenstruktur in Deutschland.

Grüße
Martin Unterholzner

Hallo

wenn der Bürgermeister einer Gemeinde als Vertreter des
Staates auftritt, z.B. als Leiter des Standesamt, dann handelt
es sich doch nicht um eine Aufgabe des übertragenen
Wirkungsbereiches, sondern die Gemeinde fungiert als direkte
staatliche Verwaltungsberhörde und das ist ein Unterschied,
nicht wahr?

Nein und Ja.

Der Staat hat bestimmte hoheitliche Aufgaben zur Ausführung auf die Länder und diese wiederum auf die Kommunen übertragen.
Organe einer Kommune sind der Stadt- bzw. Gemeinderat und der Bürgermeister, beide sind von den Bürgern gewählt.

Zu den Aufgaben einer Kommune gehören neben den übertragenen staatlichen Aufgaben auch eigene Aufgaben.

Die Kommune organisiert die Aufgabenerledigung entsprechend ihrer Größe.
In kleinen Kommunen „macht“ der Bürgermeister alles selbst (Standesbeamter, Vertragsabschlüsse, notarielle Beurkundungen usw.), in größeren Kommunen werden bestimmte Aufgaben auf die Beamten/Beschäftigten der Stadt- oder Kommunalverwaltung übertragen.
Dem Bürgermeister ist z.B. das „Amt“ des Standesbeamten übertragen, er kann dies auch delegieren. Wird ein Ehepaar getraut, eine Geburts- oder Sterbeurkunde ausgestellt, so ist dies eine hoheitliche (staatliche) Aufgabe.

Eine zweite Frage: Wenn ein leitender Angestellter einer
Kommune ermächtigt ist Verträge abzuschließen, dann würde er
doch als Organ der Gebietskörperschaft Gemeinde fungieren?
Müssen alle Organe im Gemeindestatut als solche angeführt
werden?

In diesem Fall wurde einem leitenden Ang eine interne = nichtstaatliche Aufgabe übertragen. Er wurde ermächtigt, in seiner Funktion alt ltd. Ang nach Beschlüssen des Rates im Namen der Kommune Verträge z.B. über Grundstücksan- oder -verkäufe abzuschließen oder über den Kauf von Computern fürs Rathaus.

Ein Organ der Gebietskörperschaft ist er dadurch nicht.

Viele Grüße
Mara