Organisation Rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst

Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem: in meiner Fa. ist es üblich, dass technische Mitarbeiter eine wochenweise Rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst 24/7 ausüben.

Konkret heisst das,

  • ein Mobiltelefon dabeizuhaben um Fragen telefonisch klären zu können (kommt ca.1-3x /Woche vor)

  • System-SMS von technischen Systemen zu empfangen (und per remote sofort Ursachen zu finden, kommt meist stündlich rund um die Uhr vor) 

  • im Notfall jederzeit (auch nachts) innerhalb von 1 h in der Fa. sein zu müssen (tritt sporadisch auf, alle 2-3 Wochen)

Lt. meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich dabei um Bereitschaftsdienst (keine reine Rufbereitschaft) und es müssten die gesetzlichen Pausenzeiten von 11 h eingehalten werden. Da gerade SMS-Versände teilweise stündlich und auch mitten in der Nacht stattfinden, und diesen dann auch nachgegangen muss, würde die Pausenregelung letztendlich dazu führen, dass der MA am nächsten Tag kaum seiner normalen Beschäftigung nachgehen könnte.

Kann mir jemand sagen, wie ein solcher Dienst in anderen Firmen geregelt ist?
24/7 scheint mir vor dem Hintergrund nicht ganz rechtens, zumal der MA stark in seinem Aufenthaltsort eingeschränkt ist und rund um die Uhr Einsätze stattfinden.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Hallo,

Hallo,

Lt. meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich dabei um
Bereitschaftsdienst (keine reine Rufbereitschaft)

Das könnte sein, vielleicht aber auch nicht (s.u.), wobei auch noch evtl. zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterschieden werden müßte

und es
müssten die gesetzlichen Pausenzeiten von 11 h eingehalten
werden.

Nicht „Pausenzeiten“, sondern „Ruhezeiten“
Da gerade SMS-Versände teilweise stündlich und auch

mitten in der Nacht stattfinden, und diesen dann auch
nachgegangen muss, würde die Pausenregelung letztendlich dazu
führen, dass der MA am nächsten Tag kaum seiner normalen
Beschäftigung nachgehen könnte.

Zumindest grundsätzlich nicht im unmittelbaren Anschluß. Allerdings gibt es auch bei diesem Punkt eng definierte Ausnahmemöglichkeiten, daß zB Teilstücke ohne Arbeitsbeanspruchung als „Ruhezeit“ zusammengerechnet werden dürften.

Kann mir jemand sagen, wie ein solcher Dienst in anderen
Firmen geregelt ist?

Das hilft Dir wahrscheinlich nicht weiter, da es hier große branchen- und tätigkeitsspezifische Unterschiede gibt. Ein erster Blick in den einschlägigen Tarifvertrag (auch wenn dieser nicht gilt), wäre da wohl zielführender

24/7 scheint mir vor dem Hintergrund nicht ganz rechtens,
zumal der MA stark in seinem Aufenthaltsort eingeschränkt ist
und rund um die Uhr Einsätze stattfinden.

Doch, das kann unter den Bedingungen des § 7 Abs. 2a, 3 ArbZG grundsätzlich zulässig sein
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html
allerdings läßt da die Fallschilderung Zweifel aufkommen, ob es hier wirklich noch um Bereitschaft geht. Im Zweifelsfall muß halt eine Durchschnittsberechnung getätigt werden, wie hoch der Anteil der Einsatzzeit an der gesamten Bereitschaftszeit ist. Bewegt sich die Einsatzzeit durchschnittlich nahe an 50% der Bereitschaftszeit oder gar darüber, kann idR sowieso nicht mehr von „Bereitschaftsdienst“ geredet werden.

Im Übrigen ist vielen Arbeitgebern nicht klar oder es wird von ihnen auch bewußt ignoriert, daß nahezu alle Ausnahmen des § 7 ArbZG nur auf Grundlage eines Tarifvertrages zulässig sind bzw. die Geltung der entsprechenden branchenüblichen Tarifvertragsbedingungen ausdrücklich vereinbart sein müssen.

Die arbeitsrechtlichen Probleme, die aus Deiner Fallschilderung deutlich werden, können allerdings nur von einem Fachmenschen vor Ort wirklich seriös beurteilt werden.

Hätte der Betrieb einen Betriebsrat, würde diese Problematik seiner vollen Mitbestimmung unterliegen.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

&Tschüß

Hallo,

ohne rechtliche Verbindlichkeit …

Nach meinem persönlichem Empfinden müssten diese Zeitintervalle durch drei Personen abgedeckt werden. Damit ist immer einer erreichbar, die Spät / Nachtschicht hat den Vorteil eben nicht im Büro zu sitzen sondern daheim. 6-14 Uhr 14 - 22 Uhr 22 - 6 Uhr