Organisatorische Pflichten des Unternehmens?

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

Hallo,

das klingt für mich sehr nach einer Hausaufgabe.

Google (oder das Schulbuch) kann helfen. Ggf. Handelskammer durch IHK ersetzen.

Gruß

RHW

Ja ist es, bei Google nix gefunden und in dem begleitenden Buch stehen halt allgemeine Pflichten des ausbildenden, aber nicht extra gegenüber der IHK.

Hallo,

schau mal:

http://www.bmbf.de/pub/berufsbildungsgesetz.pdf

Hier ist alles geregelt.

Viele Grüße

Hallo,

hier sind 1 bis 2 Pflichten angegeben, die gegenüber der IHK zu erfüllen sind:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbi…

Am besten überlegen, wie diese angfegebenen Pflichten tatsächlich umgesetzt werden.

Gruß

RHW

Was soll denn bei der hwk organisiert werden?
Ich habe keine Verpflichtung. Bis auf die Einhaltung der Ausbildungspläne.

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

Dankeschön!

Dankeschön!

Sorry, hier kann ich nicht so weiterhelfen, aber versuchs mal unter:
ihk.de/aus-und-weiterbildung/ausbildung/infos-zur-ausbildung/ausbildungsverantwortliche.html

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

Alles Gute

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

Ausbilden dürfen nur Personen, die persönlich und fachlich dazu geeignet sind. Diese Qualifikation hat der Ausbilder oder
die Ausbilderin laut Festlegung im Berufsbildungsgesetz und in der Handelskammer nachzuweisen. Er muss den Ausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung und den Ausbildungsrahmenplan von beide (Azubi und Betrieb) an die Kammer schicken. Der ausbildende
Betrieb muss dafür sorgen, dass genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist, um den Jugendlichen ausbilden zu
können. Er muss ferner dafür sorgen, dass dem Azubi alle Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum
Erreichen des vorgesehenen Ausbildungsziels erforderlich sind. Ausbildungsmittel (z.B. Werkzeuge und Werkstoffe) sind
dem Azubi kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der ausbildende Betrieb muss dem Azubi für Ausbildungsmaßnahmen (Berufsschule, Prüfungen) frei geben und er muss
dem Azubi die Zeit einräumen, das Berichtsheft zu schreiben. Er ist auch dazu verpflichtet, das Heft durchzusehen und
das notwendige Material zur Verfügung zu stellen.
Der ausbildende Betrieb muss darauf achten, dass dem Azubi nur Weisungen erteilt werden, die dem Ausbildungszweck
dienen und den körperlichen Kräften des Azubis angepasst sind. Über die bestehenden Ordnungsvorschriften muss er
den Azubi informieren.
Der ausbildende Betrieb ist während der Probezeit dazu verpflichtet, die Eignung des Azubis für den Ausbildungsberuf zu
überprüfen.
Der ausbildende Betrieb muss eine angemessene Vergütung zahlen. Diese richtet sich nach dem Alter des
Auszubildenden und der Dauer der Ausbildung. Die Vergütung ist so zu bemessen, dass sie jährlich ansteigt. Der Betrieb
muss die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen. Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu
sechs Wochen weitergezahlt.
Der ausbildende Betrieb ist verpflichtet, dem Azubi am Ende seiner Ausbildung ein Zeugnis auszustellen. Inhalt dieses
Zeugnisses sind die Art, die Dauer und das Ziel der Berufsausbildung sowie Angaben über die erworbenen Kenntnisse
und Fertigkeiten des Auszubildenden. Auf Bitten des Azubis muss der Ausbildungsbetrieb auch Angaben über Führung,
Leistungen und besondere fachliche Fähigkeiten in das Zeugnis aufnehmen.

Ich hoffe das beantworte die Frage, wenn nicht einfach noch mal melden!

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht ganz. Was genau meinst Du?
Die einzigen beiden organisatorischen Pflichten, die ein Unternehmen hat, ist den Ausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eintragen zu lassen und die Gebühr dazu zu entrichten. Und natülich die Anmeldung zur Prüfung reichtzeitig abzuschicken, oder diese Aufgabe dem Azubi zu übertragen.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

Tut mir Leid; diese Frage ist mir zu allgemein. Frag doch mal bei der IHK nach.

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

Was meinst du genau?

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

ihn dort anmelden bzw den Arbeitsvertrag zuschicken
zur IHK oder Handwerkskammer

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?

1.Anmeldung des Azubis bei der Kammer(Arbeitsvertrag) 2.Anmelden zu den divrsen Prüfungen
das sind die Punkte die mir jetzt im direktem Zusammenhang mit der Kammer einfallen. Ansosten das übliche wie Lohnzahlen, ausbilden, Urlaubgewähren etc.

Welche organisatorischen Pflichten hat das ausbildende
Unternehmen gegenüber der Handelskammer?