Es muß eine Rechnung über brutto 35.700,- weiterberechnet
werden. Es handelt es sich um eine Organschaft. Folgende
Fragen ergeben sich:
- welcher Betrag wird in Rechnung gestellt 30.000 oder 35.700?
Der Nettobetrag wird in Rechnung gestellt.
Es ist aber nicht falsch, den Bruttobetrag in Rechnung zu stellen, damit wird die USt trotzdem nicht für das Finanzamt fällig.
- muß ein Vermerk auf der Rechnung sein, warum keine Steuer
ausgewiesen ist ?
Nö, müssen muß man nicht. Man kann es machen, um bessere Klarheit zu schaffen.
- auf welches Erlöskonto wird gebucht ?
Kommt darauf an.
Man sollte zumindest kein Erlöskonto nehmen, wo nach Bebuchung dessen entsprechende Werte in die Umsatzsteuer-Voranmeldung gelangen.
Außerdem wäre zu beachten, daß z. B. bei Verwendung von DATEV, gleichzeitiger IST-Versteuerung und Bebuchung von Debitoren die Automatik für die Organschaftsbuchungen abzuschalten wäre. Ansonsten fällt USt bei Bezahlung an…
Mit freundlichen Grüßen
Ronald