Hallo,
in einem Gespräch kamen wir auf das Thema Organspende. Meinereiner dachte, das man einen Ausweis braucht wenn man nach dem Ableben seine organe spenden wollen würde. Ein anderer Gesprächsteilnehmer meinte, das es eine Änderung dahingehend gegeben hätte, das nach dem Ableben alle Organe entnehmen könnte, man also ehr einen Ausweis bräuchte wenn man NICHT spenden will… weiß da jemand genaues?
Danke Backs
Hallo,
Meinereiner dachte, das man einen Ausweis braucht wenn man
nach dem Ableben seine organe spenden wollen würde.
Deinereiner hat recht, was Deutschland betrifft. Ein
anderer Gesprächsteilnehmer meinte, das es eine Änderung
dahingehend gegeben hätte, das nach dem Ableben alle Organe
entnehmen könnte, man also ehr einen Ausweis bräuchte wenn man
NICHT spenden will…
Der hat recht, wenn es um Österreicher geht.
Gruß
Elke
Dein Gesprächspartner hat da die österreichische (und ehemalige DDR-) Rechtslage widergegeben. In Deutschland dürfen Organe nur bei ausdrücklichem Einverständnis des Spenders oder der nächsten Verwandten entnommen werden. Wichtig in Österreich ist, dass dort auch Ausländern, die keinen Widerspruch eingelegt haben Organe entnommen werden können.
Es gibt allerdings durchaus logische Überlegungen sich in Deutschland dieser Praxis, wie sie in Österreich gang und gäbe ist anzuschließen.
Gruß Andreas
Danke
… für die schnellen Antworten