Hallo, Rechts-Auskenner,
können Eltern für ihre Kinder einen Organspende-Pass machen? Also, wenn ein Kind z.B. durch Unfall stirbt, können die Eltern den Körper zur Organspende freigeben, oder?
freundlichst
Sibylle
Hallo, Rechts-Auskenner,
können Eltern für ihre Kinder einen Organspende-Pass machen? Also, wenn ein Kind z.B. durch Unfall stirbt, können die Eltern den Körper zur Organspende freigeben, oder?
freundlichst
Sibylle
Hallo,
selbstverständlich könnt Ihr einen Kind einen Spenderausweis geben. Ihr müsst im Todesfall Zustimmung erteilen. Ich würde jedoch, habe selbst ein Spenderherz, in dem Ausweis einen Vermerk machen, dass eine Zustimmung ausdrücklich von Euch gefordert wird und dem Kind ab dem 18. Lebensjahr dann die eigene Freiheit zur Entscheidung einräumen.
GRuss Günter
Dankeschön oT
Hallo,
können die Eltern den Körper zur Organspende freigeben?
Sollte eine Organspende in Frage kommen, werden (in Deutschland, anders als z.B. in Österreich) die Eltern (oder die nächsten Verwandten) sowieso um Zustimmung gebeten, da eine Entnahme sonst nicht erlaubt ist. Ein Spenderausweis erleichtert es allen Beteiligten natürlich, da dadurch der Wille des Verstorbenen klar zum Ausdruck kommt, und man sich nicht Fragen muß, was er gewünscht hätte.
Besser (für den Betroffenen) ist es natürlich nicht in die Situation zu kommen, Organe spenden zu können.
Cu Rene
Hallo Rene,
in Deutschland gilt das Trasnplantatiosngesetz (TPG). Hier ist geregelt, das es drei Erklärungen eiens Verstorbenen zu Lebzeiten geben kann. Die Einwilligung zur Organentnahme, der Widerspruch dagegen oder die Übertragung der Entscheidung auf eine namentlich benannte Person. Eine Einwilligung oder die Übertragung setzen zu deren Wirksamkeit voraus, dass der Erklärende mindestens 16 Jahre alt sein muss, der Widerspruch kann schon ab dem 14. Lebensjahr erklrt werden.
Nur wenn nichts vorliegt oder die Übertragung der Entscheidung an eine überlebende Person, sind die benannten Angehörigen zu hören. Ansonsten ist der Wille klar erkennbar. Die Grundssätzlichkeit der Rückfrage mit Angehörigen besteht nicht mehr im konkreten Fall der Zustimmung durch den Verstorbenen zu seinen Lebzeiten.
Quellen: Herztransplantationsmanual - Universität Freiburg,
Leitfaden Herztransplantation - Uni Münster
Die Regeln gelten auch für andere Transplantationen.
Gruss Günter