Hallo !
Angenommen : MAN ( also nicht ich ) - hat in einer notariellen Patientenverfügung dieses und jenes geregelt und unter anderem auch der ORGANENTNAHME.
Dieser möchte man nun Widersprechen - unabhängig jetzt erstmal von der zukünftigen Regelung .
Der Zweizeiler ist verfasst und unterschrieben .
WO HINTERLEGT man das ?
Der Notar hat die Patientenverfügung damals an einer Amtsstelle hinterlegt ( das hängt wohl auch vom Bundesland ab ) .
Fragen kann ich den Notar leider nicht mehr - da er verstorben ist ( was ja das einfachste wäre) .
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen !?
Vielen Dank für Eure Postings !