Frage dort nach, ob man eine neue Zusatzverfügung anfügen kann oder ob man eine komplett neue Patientenverfügung erstellen muss.
Ich nehme an das letztere wird er Fall sein. Denn dort verwahrt man nur, kann keine Änderungen an den Schriftstücken vornehmen.
Ansonsten blieb die Möglichkeit einfach einen Organspenderausweis auszufüllen und „Nein“ anzukreuzen. Datum und Unterschrift und den Ausweis immer mit sich führen. Das reicht.
Neues Datum zählt gegenüber der alten Verfügung.
MAN ? Ja - weiß ich !..ich hätte auch ICH schreiben können - aber es soll hier ja nicht KONKRET Fall bezogen geschildert werden ( im Sinne der NICHT-RECHTS-RECHTSBERATUNG!)
Oder ich hätte ES schreiben können …oder oder oder … WAS HAT DAS MIT DER FRAGE ZU TUN ?