Hallo zusammen,
wer kann mir bitte sagen, welche Voraussetzungen ich im rechtlichen Sinne erfüllen muß, um offiziell Organsprache-Beratungen durchzuführen, die lediglich die betreffende Person aufgrund der körperlichen Symptome darauf hinweist, was das Organ mit seinen Symptomen sagen will. Es handelt sich also um keine psychotherapeutische Maßnahme.
Das gleiche interessiert mich für Bachblüten-Beratungen.
Muß man dann ein Gewerbe anmelden oder gilt das als freiberuflich?
Vielen Dank schon einmal vorab.
Grüße
Elke
Da mirdas im Medizinbrett zu emotional herging, hier endlich eine Vernünftige Antwort:
Wenn du Symptome deuten willst ist das eine Diagnose, wenn Du behandeln willst Therapie, und damit Mußt Du Arzt oder Heilpraktiker sein. Anders (Gesundheitsberatung)geht nicht!
Um die Heilpraktikerprüfung zu bestehen, brauchst du bei medizinischen Vorkenntnissen nicht unbedingt in die besagten Kurse gehen, sondern kannst dich auch so anmelden beim örtliche Gesundheitsamt. Dann kommt eine MultipleChoice-Schriftl Prüfung und später eine mündliche. Und die sind nicht ohne! Schon Ärzte (zB. Zahnärzte oder welche deren Ausbildung, zB.da aus dem Ausland, nicht anerkannt wurde)sind durchgerauscht, also doch wieder ein Pro-Ausbildung.
Mehr kannst du bei den Yahoo-Groups erfahren, da gibt es einen Heilpraktiker- u. HPA- stammtisch, der sehr gut besucht ist (auch von Prüfern und Schulleitern).
Genauen Link hab ich leider nicht mehr. Musst mal schauen.
Schöne Grüße Susanne
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