Orginärer und derivativer Firmenwert

Die Spirituosen AG hatte zur Vergrößerung ihrer Produktionskapazität die Likörfabrik Hans Schluckspecht OHG für 800.000 € gekauft. Die Übernahmebilanz der gekauften Fabrik wies nach Bewertung zu Tageswerten ein Anlagevermögen in Höhe von 700.000 €, ein Umlaufvermögen in Höhe von 300.000 € und Schulden in Höhe von 360.000 € aus.
a Ermitteln Sie den Geschäftswert- oder Firmenwert! b Handelt es sich bei dem von Ihnen ermittelten Wert, um den originären oder derivativen Firmenwert?
c Geben Sie die Gesetzesquelle für den Geschäfts- oder Firmenwert im HGB an!

Uff. Ich bin kein BWLer und froh darüber, kann deshalb an dieser Stelle leider auch nicht weiterhelfen…

Hallo Daniela,

das klingt ja sehr nach Übungsaufgabe kurz vor den Klausuren :wink:. Rollen wir das ganze dennoch ein wenig auf:

b) Es ist ein derivativer Goodwill, da dieser ja erst im Zuge des entgeltlichen Erwerbs der OHG entsteht und aus dem Kaufpreis abgeleitet (derivativ ermittelt) wird. Originär würde „selbst geschaffen“ bedeuten.

c) Im Rahmen der Fiktion wurde der Goodwill durch das BilMoG (2009) zum Vermögensgegenstand erhoben und ist demnach - solange derivativ - mit einer Ansatzpflicht (Aktivierungsgebot) bedacht. Am Besten siehst du dazu nochmal in §246 (1) S.4 HGB nach.

a) In eben diesem Paragraphen findest du eigentlich auch bereits eine Berechnungsvorschrift. Ansonsten sei dir ein beliebiger HGB-Kommentar ans Herzen gelegt. Dort wird das Prozedere noch ausführlicher beschrieben.

Kurz gesagt: Gezahlter Kaufpreis - Neubewertetes Eigenkapital (inkl. gehobener stiller Reserven). Falls dir das Probleme bereiten sollte hier noch folgender Tipp: Das Eigenkapital berechnet sich als Residuum zwischen den kumulierten Aktivposten (quasi Bilanzsumme) abzüglich der Schulden auf der Passivseite. Deiner Aufgabenstellung entnehme ich übrigens hingegen nicht, dass noch etwas neuzubewerten sei. Daher kannst du gleich mit den gegebenen Werten rechnen.

Die besten Grüße
Alex

Okay, also bedeutet das in diesem Fall:
(Kaufpreis)-(AV+UV-Schulden)
was dann 160.000 ergeben müsste.
Nur um zu überprüfen, ob ich das auch richtig verstanden habe.
Achso und ja, das ist tatsächlich eine alte Klausur und schreiben muss ich morgen.

Hallo Daniela,

genau: der Goodwill müsste hier dementsprechend mit 160T angesetzt werden.

Da du ja kaum noch Zeit bis morgen hast, hier noch ein paar weiterführende Tipps:

  • Folgebewertung: Mit dem Ansatz und der Erstbewertung ist es natürlich noch nicht getan. Immer bestenfalls auch noch die weiterführenden Standards angeben. Da der Goodwill ja im Wege der Fiktion zum zeitlich (!) nutzbaren Vermögensgegenstand erhoben wird, muss dieser auch entsprechend §253 Abs. 5 HGB abgeschrieben werden. Hier geht man von 5 Jahren Regelzeit aus zur Abschreibung. Sollte das UN einen längeren (!) Zeitraum wählen, so sind die Gründe dafür anzugeben (§285 Nr.13 HGB).

  • Badwill (dt. „negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ): Was würde passieren, wenn das Management einen „lucky buy“ (als einen von vielen möglichen Gründen) tätigt und der Kaufpreis unter dem EK-Wert liegt?! In diesem Fall gilt es, einen Badwill anzusetzen. Die Berechnung erfolgt analog zum Goodwill. Jedoch der Ausweis & die Folgebewertung nicht. Hier siehe §301 Abs. 3 HGB. Gemäß §309 Abs.2 HGB wird er dann folgebewertet, um zu verhindern, dass die Auflösung in einem „ungerechtfertigtem“ Ertrag resultiert.
    Das allerdings nur als Zusatztipp - sowas vermeintlich „fieses“ wird ja gerne mal in Klausuren abgefragt, um die Studenten zu verwirren.

Viel Erfolg morgen!

Liebe Daniela!

www.wer-weiss.was.de ist keine Hausaufgabenlösungsdienst!
Mach einen eigenen Lösungsversuch, wenn du dann etwas nicht verstanden hast und eine konkrete Rückfragen stellen kannst melde dich noch mal - dann helfe ich dir gerne!

Gruß
Safran

Derivativer Firmen- bzw. Geschäftswert nach § 246 Abs. 1 HGB
Aktivierungspflicht
es handelt sich um einen „erworbenen“ Geschäfts- oder Firmenwert
MfG
ES

Hallo Daniela,

der Firmenwert ist beim Kauf der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und den bilanzierten Vermögenswerten (Zeitwerten) abzgl. Schulden. In Deinem Falle sind das 800 T-EUR miuns (700 T-EUR + 300 T-EUR - 360 T-EUR). Also in Deinem Fall beträgt der Firmenwert 160 T-EUR. Der Firmenwert ist derivativ.
Im HGB schaue bitte im §246 Abs. 1 Satz 4
Lieber Gruß
Christian