Orginal Polizei-Hemd

Darf man ein (wichtig:smile: ORGINAL besches Polizei Hemd tragen ohne dass man sich als Polizist ausgibt und ohne andere Polizeiüblichen Sachen zu tragen?
hier mal ein Bild wie das Hemd aussieht:
http://www.cop-gmbh.de/images/product_images/info_im…
nur das Hemd hat natürlich keine Amtszeichen (ich meine den „Rang“, das Wappen ist vorhanden…
Danke für Antworten!!!

Hallo,

ganz klar NEIN! Ausschlaggebend ist dafür das Dienstwappen. Es ist ein Hoheitszeichen, dass zur Amtsanmaßung führen würde. Für den Bürger ist es der Garant, dass es sich beim Träger um einen Polizeibeamten handelt.
Sorry, aber das ist die Rechtslage.

Gruß

Ja, warum denn nicht ?
Solange keine Effekten der Polizei auf dem Hemd sind, ist es nur ein Hemd. Außerdem werden wird derzeit bei der Polizei so oder so in die blaue Farbe gewechselt und die alten Hemden sind doch nicht schlecht.

Hallo User

Uniformteile die den Anschein haben, dass der Träger eine Amtsperson ist, dürfen nur von den dafür ausgebildeten Personen mit der entsprechenden Funktion getragen werden.

Hierzu ist es nicht zwingend Notwendig sich als Amtsperson auszugeben, der Anschein reicht.

Da noch alte Uniformen im Dienst getragen werden rate ich davon ab solche Teile in der Öffentlichkeit zu tragen.

Es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Privat oder auf Veranstaltungen volkstümlicher oder andere Art die nicht den Sinn von der Durchführung von Amtshandlungen beinhalten, kann es durchaus ohne Sanktion bleiben wenn man diese Teile trägt.

Also gibt es ein Ja und ein Nein. Man muß nur aufpassen für welchen Zweck diese Teile verwendet werden. Ich rate Rangabzeichen und Ärmelemblem zu verändern und seine Fantasie walten zu lassen. Dann ist man halbwegs auf der sichern Seite.

Aber am besten man lässt es bevor jemand dieses falsch versteht, man erspart sich unnützen Ärger.

Tschüss

Darf man ein (wichtig:smile: ORGINAL besches Polizei Hemd tragen
ohne dass man sich als Polizist ausgibt und ohne :andere Polizeiüblichen Sachen zu tragen?
nur das Hemd hat natürlich keine Amtszeichen (ich meine den
„Rang“, das Wappen ist vorhanden…

NEIN, das ist verboten! Das missbräuchliche Benutzen eines Wappens stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 in Verbindung mit § 129 OWiG dar. Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/owig_1…
Und je nach dem, was man damit „veranstaltet“ hat, kann das seeeehr teuer werden (fünfstellig).

Geregelt ist die Strafbarkeit im § 132a Strafgesetzbuch. Wichtig ist, dass das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen nicht den Anschein erwecken darf, man sei eine Amtsperson. Dieses Hemd zu tragen dürfte verboten sein, weil „Polizei“ auf dem Ärmel steht.

Man kann das so formulieren: Wenn der Normalbürger durch das Äußere einer Person auf die Idee kommen könnte , diese wäre eine Amtsperson, ist das Tragen der Uniform oder Uniformteile strafbar.

Sg Herr Meyer!

Das Uniformhemd (beige) als solches, kann und darf ohne Hoheitsabzeichen (Wappen, Batch) und ohne Dienstgrade (die man normalerweise gar nicht ohne Nachweis bekommt) sicher getragen werden.
Das Wappen auf dem normalerweise auch „POLIZEI“ steht müssten Sie beim Tragen entfernen.

MfG
Kurt G. Pokorny

Nein, mit Wappen nicht.

Hallo Simon!

Das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder Kleidungsstücken die diesen ähneln ist verboten! Es würde eine Straftat nach § 132 a StGB darstellen:

Der Gesetzestext:

§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt
.
.
.

  1. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

  1. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Herzliche Grüße

Walter

In der Tat kann und sollte man hier an § 132a I Nr.4 StGB denken. Nach dem Schutzzweck der Norm ist der Tatbestand allerdings dann nicht erfüllt, wenn für den objektiven Beobachter eine Identifikation zwischen Uniform und Person ausscheidet, was insbesondere im Karneval der Fall sein kann (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, § 132a Rdnr. 15).
Da das allerdings auch in der Juristerei recht umstritten zu sein scheint würde ich mich im Ernstfall nicht auf Experimente einlassen.

Hallo Simon, die Polizeihemden haben einen kleinen Haken. Da ist nämlich immer ein Landeswappen darauf und die Landeswappen sind geschützt. Wer so ein Landeswappen mißbraucht ( das wäre das in dem Fall) der macht sich strafbar. Mein Tip, mach das Landeswappen ab, dann wird es niemanden interessieren, wenn Du nicht den Eindruck erwckst, du seist ein echter Polizist.

Gruß Klaus

Hi,

das kommt anz drauf an, ob das sog. Hoheitazeichen(Wappen) original ist. Da du das Hemd ja beim Cop Shop kaufen willst, gehe ich davon aus. Trägst du das Hemd in der Öffentlichkeit machst du mich der Amtsanmaßung strafbar.

LG

Hallo Simon,

das Hemd ist von Zuschnitt und der Farbe her nicht geschützt. Ein solches Hemd darf jeder tragen.
Verboten ist allerdings das Tragen von Dienstrangabzeichen. Ebenfalls darf das Hemd kein Hoheitsabzeichen besitzen. Das ist das Landeswappen am linken Ärmel mit dem Schriftzug „Polizei“.

Beides unberechtigt zu tragen wäre Amtsanmaßung.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Siehe dazu:

§ 132a StGB
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

  2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

  3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

  4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Das Hemd mit Wappen (auch ohne Dienstgradabzeichen/manche Bundesländer führen keine Dienstgradabzeichen) ist Teil der Uniform und demzufolge ist allein das Tragen verboten/strafbar.
Abwarten, bis alle Bundesländer auf die „neue Uniform“ umgestiegen sind, dann ist das Hemd nicht mehr Teil einer Uniform-

mfg.

W.

Hallo Simone,

Das Hemd selbst darfst Du tragen. Allerdings ist gerade das Wappen, der Punkt, über den man stolpern könnte.
Der Begriff POLIZEI ist rechtlich nicht geschützt.
Insofern kann ihn auch jeder verwenden. Man darf sich nur nicht als „Polizist“ und somit als „Amtsperson“ ausgeben.
Mit dem Wappen ist das ähnlich.
Das Wappen ist ein Hoheitszeichen das nur von (Landes-)Behörden verwendet werden darf. Wer als Privatperson ein offizielles Landeswappen ohne Erlaubnis trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Unproblematischer wären die Dienstgradabzeichen. Das sind keine Hoheitszeichen und das Tragen ist für jedermann zulässig.
Dann stellt sich noch die Frage, aus welchem Bundesland das Hemd stammt.
In einigen Bundesländern hat sich die Farbe der Uniform von beige auf blau geändert.
Dann ist das beige Hemd auch keine offizielle Polizeiuniform mehr. Allerdings bleibt auch hier die Bewertung des Landeswappens gleich.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen

mfg Carsten

Hallo,

ohne es 100% zu wissen, würde ich meinen, daß das tragen von hoheitsabzeichen für nichtbefugte nicht zulässig ist.
Es könnte eben doch eine verwechselung möglich sein, wenn man von dir nur den oberkörper sieht oder ähnliches (das ist eine typisch dumme richterantwort…!).

Wenn aber die alte beigegrüne durch die neue blaue uniform ersetzt wurde und ein paar jahre ins land gegangen sind, denke ich, daß niemand daran anstoß nehmen würde.

Liebe grüße

Karsti

Hallo, Herr Meyer,

ich habe ein bisschen gegoogelt und bekam u.a.(www.nepster.de) nachfolgenden Text, den ich für richtig halte.

• Um einen deutschen Polizisten zu spielen, müssen Sie keine echte Polizeiuniform kaufen, denn das Erscheinungsbild der Polizei ist sehr unterschiedlich geworden. Die früher übliche Polizeiuniform mit moosgrüner Jacke, einem beigefarbenen Hemd und brauner Hose, dazu eine schwarze Lederjacke, wird nach und nach durch eine dunkelblaue Uniform ersetzt, die im Erscheinungsbild an andere Uniformen (Feuerwehr, private Sicherheitsdienste) erinnern. Das Saarland und Bayern bleiben bei den alten Uniformen und in allen anderen Bundesländern gibt es eine Umstellungsphase, in der beide Uniformen üblich sind.1
• Echte Polizeiuniformen sind ohne die Hoheitsabzeichen nichts weiter als eine für Polizisten übliche Dienstkleidung. Diese Dienstkleidung kann im Fachhandel, wie jede andere Uniform, erworben werden. Auch ausgediente Originaluniformen sind teilweise günstig bei Versteigerungen zu bekommen. Unter Umständen bekommen sie so eine Uniform auch von einem Polizisten. Sie dürfen diese Kleidung auch in der Öffentlichkeit tragen, sollten aber vermeiden, dass es zu einer Verwechslung mit einem echten Polizisten kommen kann. Das Tragen der Kleidungsstücke alleine ist also kein Problem, solange Sie nicht als Polizist auftreten oder Hoheitsabzeichen verwenden.
• Für die Hoheitsabzeichen gibt es strenge Regeln, diese dürfen Sie gegen Vorlage einer Berechtigung kaufen. Sollte Ihnen jemand eine gebrauchte Polizeiuniform mit Hoheitsabzeichen überlassen, tragen Sie diese nicht in der Öffentlichkeit. Der Missbrauch von Hoheitsanzeichen ist strafbar!
• In der Regel werden echte Uniformen ohne Hoheitsabzeichen angeboten. Sie können sich dann entsprechende Fantasieabzeichen aufnähen. Denken Sie daran, auch wenn Sie nur mit einer Fantasiepolizeiuniform den Verkehr regeln, werden Sie Probleme bekommen, denn dieses Verhalten würde man als Amtsmissbrauch deuten. Da kommt es nicht darauf an, ob Hoheitsabzeichen auf der Uniform sind oder nicht.

Mein Tipp: Wenn Sie etwas über Hoheitszeichen wissen möchten, schauen Sie unter Wikipedia und dann unter Hoheitszeichen nach.

Wenn Sie also ein Polizeihemd mit Ärmelabzeichen (Landeswappen)in der Öffentlichkeit tragen, machen Sie sich strafbar.

Wenn Ihnen meine Antwort nicht genügt, melden Sie sich bitte noch einmal,

mit freundlichen Grüßen
W. Görtz

Strafbar macht sich, wer unbefugt:
inländische oder ausländische akademische Grade und Titel oder öffentliche Würden führt (Bezeichnungen, akademische Grade, Titel, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solchen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind) beziehungsweise trägt oder
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, (Psychologischer) Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder die Bezeichnung öffentlich-rechtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führt oder
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen trägt oder Amtsabzeichen führt (§ 132a StGB).

Kurz: Ich würde die Finger davon lassen, denn Du gibst mit dem Abzeichen auf dem Ärmel vor, Polizist zu sein…