Hallo,
ich habe ein Problem! Ich habe leider nicht richtihg gelesen und bei Ebay eine Xbox 360 Orginalverpackung für 86,-€ gekauft + Versand habe Ich irgendwie ne Chance aus der Nummer wieder rauszukommen. Auch wenn dort stand:
Verkauft wird die XBOX 360 Slim 250GB OVP ink. Innenkartons.
Sie ist 2 Wochen alt und ist somit noch NAGELNEU, da sie auch gut gelagert wurde.
Ich verkaufe sie, weil sie sowieso nur rumsteht und nie benutzt wird.
Bietet genug Platz für :
* XBOX 360 Slim 250GB Konsole Black
* XBOX 360 Controller (inkl. 2 AA-Batterien) Black
* XBOX 360 Headset
* XBOX 360 Netzteil
* XBOX 360 AV-Kabel
* XBOX 360 Bedienungsanleitung
Viel Spaß beim BIETEN!!!
Es handelt sich nur um die OVP der Konsole!!! Bitte beachtet das, BEVOR Ihr darauf bietet!
Ich streiche keine Gebote und Ausreden, der Bieter habe nicht richtig gelesen oder die Kinder hätten geboten, lasse ich nicht gelten!!! Der Kauf ist bindend!!!
nehme Kontakt mit Ebay auf und schildere den Fall.
Ich würde den Artikel erst mal nicht bezahlen und darauf warten was der Verkäufer unternimmt.
LG liza
sorry, ich glaube nicht, dass du da etwas machen kannst, denn der Verkäufer betont ja extra :
>>Es handelt sich nur um die OVP der Konsole!!! Bitte beachtet das, BEVOR Ihr darauf bietet!
Ich streiche keine Gebote und Ausreden, der Bieter habe nicht richtig gelesen oder die Kinder hätten geboten, lasse ich nicht gelten!!! Der Kauf ist bindend!!!
Hallo, ja, einfach nicht bezahlen und alles ignorieren, auch wenn er droht. Einen Anwalt nimmt kein Mensch bei ebay. Im übrigen kann er dem Unterlegenen ein Angebot machen. Die Gebühren bekommt er sowieso von ebay erstattet. Sie bekommen von ebay eine kleine Abmahnung und das war´s.
Grüße kahlken
ich vermute, dass der Verkauf von Verpackungen auf ebay unzulässig ist, wenn der Eindruck erweckt wird dass die Verpackung samt Inhalt verkauft wird. Die Details sind mir aber unbekannt.
Nein, eigentlich nicht. Der Kauf ist bindend. Da der Käufer darauf hinweist, dass es sich lediglich um die OPV handelt.
Ich würde versuchen mit dem Käufer einen Deal auszuhandeln und ihm sagen, dass sich bei dem Kauf um einen Irrtum handelt und ihm einen „Schadenersatz“ zwischen 20-30% der Kaufsumme anbieten. Geht er darauf ein, ist man zumindest „billig“ aus der Nummer raus gekommen. Der Käufer kann die Verpackung ja dann nochmal versuchen zu verkaufen.
Stellt er sich stur, muss man wohl viel Geld für einen „nutzlosen“ Karton bezahlen und es als „Lehrgeld“ verbuchen.
ich werde erstmal garnichts unternehmen und dann mal abwarten!
könnte das denn irgend welche Konsequensen mit sich ziehen!?
Ja natürlich. Der Verkäufer meldet bei ebay einen nicht bezahlten Artikel und man bekommt eine Verwarnung wegen Nichtzahlung. Evtl. schickt der Verkäufer nachfolgend eine Mahnung und klagt seine Ansprüche ein.
Evtl. reicht es, wenn der Käufer per E-Mail erklärt, dass er vom Kaufvertrag wegen Irrtums zurücktritt - da der Käufer angenommen hatte ein Gerät und nicht nur eine Verpackung zu kaufen.
ich denke mal, da wirst du ohne die gunst des verkäufers nicht rauskommen, da du einen gültigen vertrag geschlossen hast. wäre es ein gewerblicher verkäufer, hättest du ein rückgaberecht.
lieben gruß
bb
einen kleinen denke ich könnte ich gefunden haben .
da hat es vor jahren schon mal heftige Debatten im Hilfeforum drum gegeben .
und zwar : steht m.M. nach in falscher Kategorie
ist nämlich kein PC oder Videospiel .
und für Leerverpackungen gibts meine ich eine extra kategorie.
also erstmal noch nicht den Kopf hängen lassen
und zweitens auch nicht bezahlen.
erstmal in Ruhe abklären ob noch was zu machen ist .
glaube nicht, dass der Verkäufer in den Klageweg möchte …
Bin jetzt was diese Kategoriegeschichten angeht nicht ganz auf dem
Laufenden.
deshalb Vorschlag - geh mal bei ebay über Community und dann da auf
Hilfeforen
und da stellst du deinen Fall vor .
Da waren früher wenigstens immer so die Spezialisten dafür .
falls mir ansonsten noch was einfällt
melde ich mich nochmal …
falls … ansonsten kannst du dich auch jederzeit wieder bei mir melden.
liebe Grüße marita
und falls du ins Forum gehst, dann dort sofort Artikelnummer angeben - das ist ansonsten wahrscheinlich erste Rückfrage -
*TOP* XBOX 360 Slim 250 GB Konsole Orginalverpackung (130453303310)
Vielen Dank schon mal für diese schnelle un nette Hilfe!
Ich habe schon Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen! Aber der will unbedingt sein Geld!
ja habe ich aber da kam nur eine Email die sich nicht wirklich auf meine Fall bezogen hatt! Sondern einfach nur eine „All Lösungs Mail“ würde ich sagen!
Also ich werde jetzt erstmal garnichts zahlen !
Wenn er mir irgendwann einmal Drohen wird,
kann ich mich dann auf Irrtum §119 berufen!?