Orginalunterschrift auf Sicherungsabtretung

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall zu einem Gutachter gebracht wird, möchte dieser normalerweise eine Abtretungserklärung. Sollte er allerdings „keine zur Hand“ haben, und verlangen, auf einem leeren Blatt Papier zu unterschreiben, damit er die Unterschrift dann ausschneiden und auf die Abtretungserklärung aufkleben kann… ist das zulässig?

Muss diese Erklärung orginal unterschrieben sein?

Lieber wer-weiss-was Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Frage der Zulässigkeit stellt sich hier meiner Meinung nach nicht. Diese Vorgehensweise finde ich in jeglichen Geschäftsgebaren fragwürdig. Sollte man als Sachverständiger tatsächlich einmal keine Abtretungserklärung zur Hand haben, kann man diese dem Kunden im Anschluss zusenden und unterschrieben zurückschicken lassen. Ich hoffe ich konnte mit der Antwort weiterhelfen.
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Zwez in München.