Orig.CD futsch - Sich.CD wird nicht erkannt?

Hallo,

bei unserem Umzug ist viel verschütt gegangen. Ärgerlich ist mir eine Software, deren Karton incl. Handbuch und CD verschütt gegangen ist, die ich aber noch gar nicht installiert hatte.

Ich habe mir aber vor längerer Zeit davon eine Sicherung gebrannt.
Jetzt möchte ich gerne das Programm installieren, geht aber leider mit der Sicherungs-CD nur bedingt; es geht wohl die Install-Routine, startet man aber das Programm, verlangt es das Einlegen der Original-CD, ist aber ja nur die SicherungsCD.

Den CD-Key habe ich ja auf die Sich.CD geschrieben, den hab ich also noch, es scheitert einzig am „Einlegen der Orig. CD“.

  1. was kann ich nun tun, um das Programm doch noch zum Laufen zu bringen?

  2. ist das überhaupt erlaubt, wenn Softwarehersteller an das Programm die Orig.CD koppeln - ich dachte, dass eine Sicherungs-CD erlaubt ist, aber mit einer solchen geht zwar die Installation, nicht aber das Aufrufen des Programms („legen Sie die Original-CD ein“)?

mipiace

Hallo,

  1. was kann ich nun tun, um das Programm doch noch zum Laufen
    zu bringen?

eind freundliche Mail an den Hersteller, das Problem ausführlich schildern, den CD-Key nicht mitschicken. Im Normalfall bekommt man dann eine CD zugeschickt. Das hängt aber vom Hersteller ab, ich hatte da leider auch schon Pech. Dann merkt man sich halt ‚Westwood‘ oder ‚Symantec‘ und kauft von denen nichts mehr. Ist halt Kulanz, einen Anspruch hast Du vermutlich nicht.

  1. ist das überhaupt erlaubt, wenn Softwarehersteller an das
    Programm die Orig.CD koppeln - ich dachte, dass eine
    Sicherungs-CD erlaubt ist, aber mit einer solchen geht zwar
    die Installation, nicht aber das Aufrufen des Programms
    („legen Sie die Original-CD ein“)?

Kopierschutz ist erlaubt. Zwischen den Zeilen steht das im Urheberschutzrecht, das wird ausdrücklich das Umgehen von Kopierschutz unter Strafe gestellt, der Kopierschutz vom Gesetz geschützt. Wieso sollte das Gesetz eine verbotene Maßnahme schützen?

Gruß, Rainer