Hallo,
zu den beiden Begriffen hat mir Wiki das hier ausgespuckt:
„Unter originärem Eigentumserwerb versteht man den ursprünglichen Erwerb des Eigentums an einer Sache im Gegensatz zu einem Erwerb kraft Rechtsgeschäft (derivativer Eigentumserwerb).“
Trotzdem kann ich nicht ganz nachvollziehen, was denn nun ein originärer Vermögenswert ist.
Wir haben dazu mal gesagt, dass dieser kein zu aktivierender Vermögenswert ist, da dieses subjektiv ermittelt wird (über den Ertragswert) und erst der derivative Vermögenswert aktivierbar ist in einer Bilanz, da dieser objektiv ermittelt werden kann.
Aber so recht mag sich mir das nicht erschließen. Kann dies jemand erläutern?
Lieben Dank!
Trotzdem kann ich nicht ganz nachvollziehen, was denn nun ein
originärer Vermögenswert ist.
Wieso Vermögenswert? Es geht doch um Eigentum. Eigentum ist ein dingliches Recht, es hat mit Vermögen nichts zu tun.
Wir haben dazu mal gesagt, dass dieser kein zu aktivierender
Vermögenswert ist, da dieses subjektiv ermittelt wird (über
den Ertragswert) und erst der derivative Vermögenswert
aktivierbar ist in einer Bilanz, da dieser objektiv ermittelt
werden kann.
???
Aber so recht mag sich mir das nicht erschließen. Kann dies
jemand erläutern?
Einmal wird das Eigentum von jemandem abgeleitet, der es einen durch Rechtsgeschäft (Übereignung) überträgt. Beim anderen Mal gibt es keinen Voreigentümer (z.B. wird eine herrenlose in Besitz genommen, man erwirbt dadurch Eigentum, wenn man es will).
Levay
Trotzdem kann ich nicht ganz nachvollziehen, was denn nun ein
originärer Vermögenswert ist.
Wieso Vermögenswert? Es geht doch um Eigentum. Eigentum ist
ein dingliches Recht, es hat mit Vermögen nichts zu tun.
Also wenn ich ein Auto mein Eigentum nenne, dann gehört es nicht zu meinem Vermögen bzw. hat keinen Wert???
Wir haben dazu mal gesagt, dass dieser kein zu aktivierender
Vermögenswert ist, da dieses subjektiv ermittelt wird (über
den Ertragswert) und erst der derivative Vermögenswert
aktivierbar ist in einer Bilanz, da dieser objektiv ermittelt
werden kann.
???
Tja, so stehts im HGB und im EStG.
Aber so recht mag sich mir das nicht erschließen. Kann dies
jemand erläutern?
Steht doch bei Wikipedia ganz gut erklärt. Den originären Wert erschafft man selbst, also durch Know-How, eine gute Organisation, den Kundenstamm. Dies ist jedoch nicht objektiv bewertbar. Es gibt keinen Preis für eine gute Organisation. Kauft nun jemand das Gesamtpaket also die Firma bzw. Anteile daran, dann zahlt er dafür mehr als als Wert in der Bilanz steht. Diese Differnz nennt man dann derivativen Firmenwert, der bilanziert werden kann bzw. muss.
Gruß
Wieso Vermögenswert? Es geht doch um Eigentum. Eigentum ist
ein dingliches Recht, es hat mit Vermögen nichts zu tun.
Also wenn ich ein Auto mein Eigentum nenne, dann gehört es
nicht zu meinem Vermögen bzw. hat keinen Wert???
Nur was hat das mit der Frage des Eigentumserwerbs, originär oder abgeleitet, zu tun? Eben: rein gar nichts.
Wir haben dazu mal gesagt, dass dieser kein zu aktivierender
Vermögenswert ist, da dieses subjektiv ermittelt wird (über
den Ertragswert) und erst der derivative Vermögenswert
aktivierbar ist in einer Bilanz, da dieser objektiv ermittelt
werden kann.
Tja, so stehts im HGB und im EStG.
Dann scheine ich die Frage falsch verstanden zu haben.
Levay