Original bestellt, Fälschung erhalten - Strafanzeige

Hallo zusammen,

Person A lernt Person B - Großhändler aus China kennen,
Person A ist auf der Suche nach einem bestimmten Produkt und was das es in China hergestellt wird. Person B versichert schriftlich das es sich hierbei um Original Ware handelt.

Person A bestellt daraufhin bei Person, da schriftlich versichert es ist Original.
Nun landet die Ware beim Zoll in Deutschland und wird als Fälschung deklariert und einem Anwalt übergeben.

Anwalt will nun Schadensersatz für das Unternehmen.

Laut deutschem Recht ist es ja glaube ich so, das Person A für Bestellungen haften muss, richtig?

was das es in China hergestellt wird. Person B versichert

Hallole,
ist es eine deutsche Marke, die in China hergestellt wird und hier wurde an der deutschen Firma vorbei von der Produktion etwas abgezwackt?

Dann wäre es nach Meinung des Händlers ein Original - nur eben der deutsche Zoll hat da eine andere Auffassung …

Gruß

Das hat ja jetzt weniger mit Zoll zu tun, sondern eher mit Patent- und Zivilrecht!

Das berührt den Bereich Zoll nur in der Form, dass der Zollbeamte diese Dinge verfolgt. Für die Beantwortung der Frage braucht man eher Rechtsbeistand als eine Info vom „Zollfachmann“. Sorry das ich nicht mehr helfen kann.
Gruß
Detlef

Hi,

sehr vage Anfrage. Der Zoll überwacht das Markenschutzrecht und informiert bei vertößen den Rechteinhaber, der dann immer Anwalt einschaltet und auf Schadenersatz klagt. Zudem wird die Ware beschlagnahmt.

Bei gefälschten Waren haftet immer der Käufer/Importeur mit. Die Frage ist nun welche Ware die zu welchen Preis bestellt hast. Ist es hochwertige Markenware zu sehr guten Preis (vgl. Preisbörsen), so kannst du dich nicht auf Unwissenheit berufen. Der Anwalt wird immer unterstellen, dass du bei dem Preis hättest wissen müssen. Zudem kommt es auf die Menge an. Ein Stück für Privat ist eher Bagetelle als Große Menge zum gewerblichen Kauf.

Ich kann dem Importeur nur raten sich einen guten Anwalt zu nehmen.

Details siehe:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenku…

LG

Hallo auch von mr,

kann mich auch den anderen Experten anschließen. Sie brauchen hier auf jeden Fall Rechtsbeistand für Markenrecht und Urheberrecht. Der Zoll ist hier wirklich nur „Handelsgehilfe“ und muss den heimischen Markt schützen. Die Verfolgung bei Plagiats oder Urheberrechtsverletzungen geht dann über an den oder die Anwält(e) des Herstellers.

Ihre Ausführung sind wirklich leider in puncto Preis der Ware zu dürftig. Was Klaus schon erwähnt hat, wenn der Preis für eine original Ware sehr günstig ist (immer im Vergleich zum „marktüblichen“ P’reis), wird dem gewerblichen Käufer einfach unterstellt er hätte dann damit wissen oder rechnen müssen, daß es sich nicht um original Ware handeln kann. Leider hilft auch nicht der Vertrag der aussagt, dass es sich um orignal Ware handelt.(Da beide Parteien Unternehmen sind müsste hier so weit ich weiß in China von ihnen geklagt werden, es sei den sie hätten im Vertrag den Gerichtsstand in die EU verlegt) Sie sind als Einführer der Ware verantwortlich. Damit sind sie voll Haftbar zu machen.

Wichtig ist hier wirklich sofort Rechtsbeistand zu besorgen, da je nach Volumen der gesammten Sendung (Wert und Menge) die Kosten schnell in die Tausende gehen können.

Gruß

Hallo nuksi,
die Firma, die sich in ihren Rechten (Patente etc.) bedroht fühlt hat hier einen sog. Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt und du als Einführer der gefälschten Ware hast das Nachsehen - der Artikel wurde zu Recht vom Zoll eingezogen und wird vermutlich vernichtet. Kann auch sein, dass es eigentllich Originalware ist, nur der Hersteller in China keine Lizenz mehr vom Rechteinhaber hatte oder er diese Ware nur nicht in Europa vertreiben darf.
Ob aber eine Strafanzeige o.ä. gestellt wird oder es überhaupt zu einem weiteren Verfahren kommt ist fraglich, da soetwas in Kleinfällen für die Gerichte und die Firmen unverhältnismäßig viel Aufwand bedeutet. Wenn die jedoch Schadenersatz fordern würde ich mich auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen, bei dem dann vermutlich ein geringeres Geld + Hälfte der Kosten rauskommt. Kommt auf die Höhe der Schadenersatzklage an, ob sich das lohnt…
Gruß,
floyd_83

Also die Antworten von Klaus, floyd_83 und saittham sind rechtlich korrekt und ausreichend. Für den Einführer der Ware wird es entweder zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dessen Ausgang immer nach Menge und Preis der Ware entschieden wird.