ich führe immer nur eine Kopie des Fahrzeug- und Führerscheins mit mit, da ich mir evtl. Kosten einer Neuausstellung der Papiere ersparen möchte.
Was passiert aber bei einer Verkehrskontrolle wenn ich nur die Kopien vorweisen kann? Muss ich ein Verwarnungsgeld bezahlen, gibts sogar Punkte oder reicht es wenn ich die Originalpapiere in einer Dienststelle vorlegen kann?
M.W. nach sollten FS und Fahrzeugbrief im Original mitgeführt werden.
Wenn die Unterlagen bei einer Kontrolle fehlen, gibt es ein Knöllchen. ( keine Punkte ) Wie es mit einer ( " amtlich beglaubigten " ) Kopie aussähe…leider keine Ahnung. Da könnte evtl. die nächste Polizeidienststelle Auskunft geben.
…und gilt offensichtlich auch für Mietwagen u.ä., auch wenn
diese Firmen eigentlich generell nur Kopien ausgeben.
Hi,
soweit ich mich erinnere hatte ich bei meinen Mietwagen, meist Europcar, immer das Original dabei. Es gibt keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund den Fahrzeugschein dem Mieter nicht auszuhändigen.
Es ändert aber nichts an der Rechtslage.
Darf man dann auf Herausgabe der Originaldokumente bestehen?
Immerhin bekommt ja der Fahrer die Verwarnung, nicht die
Mietwagenfirma.
Bestehen kann man auf viel, wenn man sich nicht einig wird nimmt man eben den Wagen nicht. Mietet man eben woanders.
Muss doch der Mieter selbst entscheiden ob er das Risiko eingeht bei einer Kontrolle entsprechend Zeit und Geld zu verlieren. Solange es nur in Deutschland ist kann abgefragt werden ob die Angaben stimmen, aber sobald die Landesgrenzen überschritten sind, kann es etwas länger dauern bis die Richtigkeit festgestellt wurde.
Persönlich hätte ich kein Interesse irgendwo mich einige Stunden auf einem Polizeirevier im Ausland aufzuhalten.
Der fuhr ständig nur mit Kopie des Fahrzeugscheins rum, aus Angst, man könnte den ja zusammen mit dem Auto klauen.
Jedenfalls ist der vor 3-4 Jahren mit dem Auto in die Türkei gefahren und hatte - welch Überraschung - nur die Kopie dabei.
Aber er ist weit gekommen: Erst an der bulgarischen Grenze haben sie ihn wieder heimgeschickt, weil er niemanden hatte, der ihm den Originalschein hätte nachsenden können.
Also Frau und Kind ins Hotel, alleine nach Deutschland und wieder zurück gefahren… ich lach heute noch regelmäßig über seinen rund 3.000 km-Umweg.
Ich habe immer sämtl. wichtigen Papiere dabei, auch die als fälschungssichere Chipkarte ausgegebene Fahrerlaubnis (sog. internat. Führerschein). Nun ist mir mein Rucksack, den ich immer dabei habe, weil
ich als Schwerbehinderter viel mit Bahn und Bus unterwegs bin und gerne
unterwegs bin, in einem unbeobachteten Augenblick entwendet worden.
Da ich äußerst selten am Steuer sitze, spare ich mir die 55,00 EUR für
die Neuausstellung. Ich sehe nämlich auch nicht ein, daß der Staat auch
in meinem Falle den gleichen Betrag „kassieren“ will wie bei der Erstaus-
stellung, wobei es sich dabei doch um ein aumfangreiches Verfahren han-
delt. Beispielsweise kann man sich doch auch bei einem Verlust der Bau-
genehmigung eine Kopie ausstellen lassen, ebenso bei anderen verwaltungs-
rechtl. Erlaubnissen. Grund für das Original kann nur die Erleichterung
für den Polizeibeamten sein, weil bei der Kopie das Original entzogen
sein kann - dann würde man sich aber strafbar machen und ein hohes Risiko eingehen. Mir geht es gegen den Strich, daß die öffentl. Stellen ungeniert ihre Gebühren erhöhen können (vgl. auch Wasser und
Kanal etc. etc.).