Originalbelege bei Versicherungsfall

Hallo, leider wurden mir im Urlaub Wertgegenstände geklaut.
Nun fordert die Versicherung zur Bearbeitung des Falls die Anschaffungsrechnungen der gestohlenen Gegenstände. Einige davon habe ich noch. Aber bei einer Kamera habe ich lediglich eine Kopie da ich diese von Privat gekauft hatte und der Verkäufer nur eine Kopie hatte. Des Weiteren fehlen mir einige Rechnungen. Z.B. für einen Pullover, nen Rucksack, einen etwas älteren MP3-Player und ein recht teures Objektiv.

Alternativ, steht in dem Bogen, soll ich Kostenvoranschläge oder eine Bestätigung des Fachhandels über den Zustand bzw. Zeitwerts der Gegenstände machen.

  1. Wird die Verscherung meckern, wenn ich z.B. bei der Kamera nur noch die Kopie habe?
  2. Was mache ich bei den Gegenständen ohne Rechnung?
  3. Wie kann man sich im Fachhandel einen Zeitwert bestätigen lassen? Oder gilt eine Rechnung für die als Ersatz gekauften Gegenstände als Kostenvoranschlag?
    Macht der Fachhandel überhaupt so etwas, oder wie sieht das aus?

Wär echt super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!
Danke

Hallo

auch eine Privatquittung zählt
Als Nachweis das dieser Gegenstand existierte, kann man
Karton,Garantiebelege,Gebrauchsanweisungen einreichen.
Den Neuwert gemäß Ausdruck aus dem Internet bei einem Versandhändler nachweisen.
MfG

Eine richtige Privatquittung habe ich nicht. Es handelt sich lediglich um eine Kopie einer Rechnung die er mir damals für mögliche Garantiefälle gegeben hat.
Reicht das auch?

Eine richtige Privatquittung habe ich nicht. Es handelt sich lediglich um eine Kopie einer Rechnung die er mir damals für mögliche Garantiefälle gegeben hat.
Reicht das auch?

Ach ja, soll ich denn die vorhandene Originalverpackung gleich mitsenden, oder im Anschreiben diese anbieten?

  1. Reichs ein, dann erfährst du es
  2. Angeben, wenn möglich Fotos oder Ähnliches beifügen, auf dem die Gegenstände irgendwie zu sehen sind
  3. Einfach bei ebay oder ähnlichen Seiten schauen wieviel das Endgebot lautet.

Was für eine Versicherung ist denn das eigentlich. Und falls es Hausrat ist, wieso gibt es keine Neupreisentschädigung?

LG Felix

Erstmal anbieten und den Fall schildern
VG

Hallo snickers69,

Die Kopien der Rechnungen reichen den meisten Gesellschaften völlig aus. Manchmal ist es auch gut wenn man noch einige Bilder Zuhause hat auf den man mit den entwendeten Sachen fotografiert wurde. Dies erhöht auf jeden Fall die Glaubwürdigkeit. Kommt bei der Regulierung sowiso offtmals auf die Gesellschaft und den jeweiligen Mitarbeiter an. Bei Gegenständen ohne Foto und Rechnung kann mann sich auch mit der Gesellschaft einigen, dass man Bilder aus dem Katalog (früher Quelle) ausschneidet und mitsendet, sollte aber aus dem Netz auch gehen. Wichtig: nicht übertreiben sonnst könnte Betrug unterstellt werden und somit die Gesellschaft aus ihrer Verpflichtung entlassen. Viel Glück, Andreas

Danke für die Tipps. Ich hoffe es klappt alles einigermaßen. Ist schon schlimm genug sich den halben Urlaub die allerbesten Motive entgehen lassen zu müssen und die coolsten Bilder bis dahin für immer verloren zu wissen. :frowning:

Hallo,

  1. Wird die Verscherung meckern, wenn ich z.B. bei der Kamera
    nur noch die Kopie habe?

Nein, gilt als Belegt, allerdings hast Du sie nicht gekauft. Somit einfach vermerken, zu welchen Preis Du sie wann erstanden hast!

  1. Was mache ich bei den Gegenständen ohne Rechnung?

Ebenso! Kaufpreis und Kaufdatum vermerken!

  1. Wie kann man sich im Fachhandel einen Zeitwert bestätigen
    lassen? Oder gilt eine Rechnung für die als Ersatz gekauften
    Gegenstände als Kostenvoranschlag?

Hierbei ist die Ausstattung zu beachten! Ein 70cm Röhrenfernseher ist heute nicht zu bekommen. Somit müsste ein vergleichbares Model (28’’) herhalten!

Macht der Fachhandel überhaupt so etwas, oder wie sieht das
aus?

Muss nicht sein, denn Du hast in Deinem Falle ein Neuwertentschädigung! Das heisst, neues Teil zum Preis von heute!

Wär echt super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!

Hoff dies getan zu haben!

Danke

Bitte!

VG René

s

sorry,nicht meine Baustelle

Bitte, melden sie sich mal wie es ausgegangen ist.
Alles Gute

Danke für die Tipps. Ich hoffe es klappt alles einigermaßen.
Ist schon schlimm genug sich den halben Urlaub die allerbesten
Motive entgehen lassen zu müssen und die coolsten Bilder bis
dahin für immer verloren zu wissen. :frowning:

ich gehe davon aus, dass es sich beim diesem Fall um einen Leistungsanspruch aus der Hausratversicherung handelt. Dort ist versichert:, Beraubung oder Einbruch in die Ferienwohnung oder in das Ferienzimmer". Einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
Oder handelt sich um Leistungen aus einer Reisegepäckversicherung?
Ich denke, dass die Versicherung eine Kopie der 1.Rechnung akzeptieren wird.
2.Die Versicheurung glaubt Dir das,oder eben nicht.
Wichtig ist, dass man hier seinen Forderungen nicht übertreibt. Vor allem sollte man keinen Gegenstände angeben, die üblicherweise nicht mit in den Urlaub genommen werden.
3.Hier ist es genügend, wenn man den Hersteller und den Typ und das Alter benennen kann.
Das Alter dürfte jedoch bei einer Hausratversicherung neueren Datums ( seit dem Jahr 1984 VHB ) keine Rolle spielen, da grundsätzlich der Neuwert eines vergleichbaren Gerätes versichert ist.

Guten Morgen,

grundsätzlich sollte man zu Beweiskraft Originalbelege einreichen. Das ist aber keine Pflicht.

Sie können durchaus Kopien einreichen, denn Sie müssen es „glaubhaft“ machen. Was die Versicherung glaubt oder ihnen nicht glaubt, ist dann individuelle Entscheidung.

Den Zeitwert rechnet die Versicherung alleine. Sie müssen nur mitteilen, wann das Gerät gekauft wurde. Für den Kostenvoranschlag müssen Sie also nur sich bestätigen lassen, was ein ähnliches Gerät/Pullover heute kosten würde.

Ansonsten, starten Sie einfach. Die Versicherung wird ihnen schon mitteilen, wenn ein Zettel fehlt, dann können Sie diesen nachreichen.

Viel Spaß dabei
Norman

Hallo,
was man nicht hat, kann man auch nicht beibringen! Und Ihre Versicherung gibt ja auch schon Hilfestellung indem Sie bei fehlenden Belegen auch andere Informationen akzeptiert. Das Objektiv, zum Beispiel, hat einen Namen und eine Modellbezeichnung. Dadurch kann leicht der Wert bestimmt werden.Wie man den Fachhandel nach dem Zustand einer gestohlenen Ware fragen kann ist mir allerdings schleierhaft.

Ich denke es wird keine Probleme geben wenn die Versicherung alle Daten hat. Ersetzt wird dann der Neuwert den die gleiche, oder entsprechende,Sache heute kostet.

Viele Grüße Matthias Patzak

Hallo,
dass Problem für die Versicherung ist, dass sie bewerten muss wie viel Entschädigung Sie laut Vertrag erhalten. Deshalb sind Informationen notwendig, welche Sachen Ihnen geklaut wurden und in welchem Zustand sie sich befanden.

Sie sind ganz sicher ein ehrlicher Mensch, aber im Gegensatz zu Ihnen soll es Menschen geben, die plötzlich sehr teure Gegenstände besaßen aber leider keinen Nachweis mehr haben, wie und wo die Sachen erworben wurden.

Das ist ein Problem für die Versicherung. Denn die Versuchung ist dabei groß, dass solche Leute einen höheren Schaden angeben, als tatsächlich entstanden ist.

Deshalb versuchen sie soviel Nachweise wie möglich für die geklauten Gegenstände einzureichen. Das können neben der Originalrechnung Kontoauszüge, Reparaturrechnungen, noch vorhandene Garantiebelege, Fotografien, Handbücher und im Zweifelsfall alles sein, dass belegt dass Sie Eigentümer der Gegenstände waren.

Am besten sie setzen sich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und sprechen mit ihm durch, wie die Problemfälle, zu denen sie keinen Eigentumsnachweis führen können, zu lösen sind.

Bei der Kamera sollte zur Not die Kopie der Rechnung reichen. Für die Ermittlung der Schadenshöhe können Rechnungen der als Ersatz gekauften Gegenstände hilfreich sein, es sollte sich aber schon um Sachen von gleichem Wert und Güte handeln.

Beste Grüße
M.

hallo, normalerweise originalbelege. du solltest mit deiner versicherung sprechen wie die es handhaben. denn bei geschenke, hast du auch keine belege.
gruss egon

Hallo, tja so etwas bedeutet auch nach dem Schaden noch mal etwas Arbeit, die ich mir nur machen würde, wenn ich eine konkrete Regulierungszusage habe (nicht dass noch eine Ablehnung kommt). Im Normalfall wird es sich um Auszahlung des Neuwertes handeln, auch wenn manche Dinge inzwischen alt sind bzw. teurer/ billiger. Zu 1.) eine Kopie ist besser als gar kein Beleg zu 2.) so nahe wie möglich annähern und glaubhaft bleiben, evtl. bei Geschenken fragen, ob sich noch jemand anders erinnert (schr. Bestätigung) oder auch Vergleichbares bei ebay recherchieren, etc.
zu 3.) es gibt vordergründig einen Versicherer mit „A“, der Zeitwert regulieren will, wenn dieser % unter Neu liegt. Das ergibt sich aus den Bedingungen, ansonsten ist der Zeitwert uninteressant und den Zustand kann nun auch außer Ihnen niemand bestätigen. Zudem wäre das eher nichts für den Fachhandel und bei A&V würde ich mich weigern.
Anders bei wirklichen „Wertgegenständen“ : Gold Schmuck Sammlungen, aber das ist hier eher nicht so relevant.
Die Belege braucht der Versicherer um revisionssicher zu sein. Was erkennt man da an? Man kann auch mal den Sachbearbeiter der Versicherung anrufen, wenn es nicht mehr weiter geht. Dort wird man auch helfen können. Alles Gute.

Hallo Snickers69,

das Problem ist, dass man nachweisen muss, das die abhanden gekommenen Geräte tatsächlich existiert haben. Das geht natürlich am besten mit der Rechnung. Wie von Dir beschrieben, stellt dies jedoch häufig ein Problem dar, da keine Rechnungen mehr existieren. Dann kann die Versicherung sich natürlich nicht einfach zurücklehnen und die Leistung verweigern. Wichtig ist in solch einem Fall, dass der Versicherungsneher anderweitig glaubhaft machen kann, dass die Artikel vorhanden waren (Zeugenaussage, Fotos usw.). Hierauf und auf die Neuwertaussage des Kunden muss der Versicherer erstmal vertrauen.

Sofern der Neuwert versichert ist und keine Rechnungen vorgelegt werden können, gehen die Versicherer jedoch häufig dazu über, den genannten Wert um 20% zu kürzen. Wenn nur der Zeitwert versichert ist (was in meinen Augen eine sinnlose Versicherung ist), interessiert die Versicherer meist nur das Alter und der Kaufpreis. Spätestens wenn die Artikel dann älter als 5 Jahre sind, gibt es eh keine Entschädigung mehr, da die Versicherer davon ausgehen, dass der Wert gleich 0 ist. Häufig gibt es auch eine Regel die besagt, dass keine Entschädigung für Dinge geleistet wird, dessen Wert geringer als 40% des Neuwertes ist. Hier sind Versicherer sehr erfindungsreich - Klarheit gibt daher nur ein Blick in den Vertrag.

Ich würde daher erstmal alle Positionen auflisten (Bezeichnung, Alter, Neupreis) und sofern Rechnungen vorhanden sind, diese mitschicken. Dann wirst Du sehen wie der Versicherer reagiert und ob überhaupt eine Entschädigung angeboten wird (was bei Zeitwert häufig nicht der Fall ist).

Gruß Knipser

PS: Um wirklich gut beraten zu sein, empfehle ich immer alle Versicherungsangelegenheiten über einen Versicherungsmakler und nicht über Agenten / Generalagenturen etc. abwickeln zu lassen.

Hallo,
leider jetzt erst gelesen.
Zu1.) nein
Zu2.) 2-3 Zeugen + Angebot für gleichwertiges Produkt aus dem Fachhandel
Zu3.) Werbung/Katalog etc. kopieren oder Rechnung für gleichwertiges Produkt.
WB