Hallo, leider wurden mir im Urlaub Wertgegenstände geklaut.
Nun fordert die Versicherung zur Bearbeitung des Falls die Anschaffungsrechnungen der gestohlenen Gegenstände. Einige davon habe ich noch. Aber bei einer Kamera habe ich lediglich eine Kopie da ich diese von Privat gekauft hatte und der Verkäufer nur eine Kopie hatte. Des Weiteren fehlen mir einige Rechnungen. Z.B. für einen Pullover, nen Rucksack, einen etwas älteren MP3-Player und ein recht teures Objektiv.
Alternativ, steht in dem Bogen, soll ich Kostenvoranschläge oder eine Bestätigung des Fachhandels über den Zustand bzw. Zeitwerts der Gegenstände machen.
- Wird die Verscherung meckern, wenn ich z.B. bei der Kamera nur noch die Kopie habe?
- Was mache ich bei den Gegenständen ohne Rechnung?
- Wie kann man sich im Fachhandel einen Zeitwert bestätigen lassen? Oder gilt eine Rechnung für die als Ersatz gekauften Gegenstände als Kostenvoranschlag?
Macht der Fachhandel überhaupt so etwas, oder wie sieht das aus?
Wär echt super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!
Danke