Hallo zusammen,
angenommen, bei jemanden wird eingebrochen. Der Geschädigte hat eine
Versicherung, die in diesem Falle greift. Ist es bei Geltendmachung
der Ansprüche gegenüber der Versicherung notwendig, Originalbelege
der entwendenden Elektrogeräte vorzulegen? Angenommen, der
Geschädigte kann nur schwammige Angaben machen, wie z.B.
„Bohrmaschine, Bosch, Typ ???, Neupreis ca. 119€“.
Wären solche Angaben ausreichend?
Es dankt,
Chris
PS. Ist es mir doch glatt auch einmal passiert, im falschen Brett zu posten. (war vorher bei den allg. Rechtsfragen)Sorry
Hallo Chris,
der Schaden muss nachgewiesen werden, aber nicht zwingend durch Originalbelege. Originalbelege helfen natürlich ungemein weiter. Die „schwammigen“ Angaben sollten aber zur „Aushandlung“ der Entschädidung ausreichen. Hier musst Du Dich letztlich mit dem Schadensachbearbeiter einig werden.
viele Grüße
Andreas
Hallo zusammen,
angenommen, bei jemanden wird eingebrochen. Der Geschädigte
hat eine
Versicherung, die in diesem Falle greift. Ist es bei
Geltendmachung
der Ansprüche gegenüber der Versicherung notwendig,
Originalbelege
der entwendenden Elektrogeräte vorzulegen?
Nein, nicht zwingend. Aber es erleichtert die Schadenabwicklung ungemein.
Angenommen, der
Geschädigte kann nur schwammige Angaben machen, wie z.B.
„Bohrmaschine, Bosch, Typ ???, Neupreis ca. 119€“.
Wären solche Angaben ausreichend?
Grundsätzlich wird sich die Versicherung in einem solchen Fall mit dem Kunden einigen. Wenn die Versicherungssumme stimmt und kein Zweifel an der Richtigkeit der Angaben angebracht ist, wird ohne große Probleme reguliert.
Stellen Sie sich bitte aber einmal vor, der Versicherungsnehmer wohnt ausschließlich in den „Java-Möbeln“, im Kleiderschrank hängen nur Takko-Waren, aber der Einbrecher hat ausgerechnet die beiden einzigen Wertgegenstände, den Ultra-Flachbildschirm neuester Generation und den teueren, echten Nerz, mitgehen lassen, da kann man sich leicht vorstellen, dass der Schaden-SB schon mal nach den Originalbelegen fragt. Und wenn die dann nicht beizubringen sind,…
Viele Grüße
Frank Hackenbruch