Originale Geburtsurkunde notwendig ?

Erstmal hallo zusammen.

Meine Freundin und ich haben ein kleines Problem. Und zwar kam letzte Woche unsere Tochter zur Welt ( das ist natürlich nicht das Problem :smile: ), es geht um die Geburtsurkunde meiner Freundin, ohne die die Geburtsurkunde unserer Tochter nicht ausgestellt werden kann. Meine Freundin ist in Griechenland geboren. Wir haben leider nur das Original der Übersetztung aber nicht das Original in griechischer Sprache. Die etwas unfreundliche und ungeduldige Dame im Standesamt meinte aber das wir unbedingt beides benötigten.
Ich möchte mich hier nur nochmal vergewissern, dass das tatsächlich so ist. Denn das Ganze zieht einen riesigen Rattenschwanz mit sich. Ohne Geburtsurkunde unserer Tochter können wir sie nicht familienversichern, genauso wenig können wir das Kindergeld und die Elternzeit beantragen.
Mir kommt es ein bissl seltsam vor, dass das griechische Original unbedingt notwendig sein soll, denn die Dame hinterm Schalter kann bestimmt kein griechisch, die originale Übersetzung müsste doch ausreichen. Oder unterschätze ich mal wieder die deutsche Bürokratie.

Vielen Dank schonmal im voraus,
ein ratloser frischgebackener Papa.

Ich würde gerne antworten, aber das wird ja gelöscht, FAQ nicht beachtet.
Tante Google wird gerne Auskunft geben…:smile:

Hallo,

da ich keine Rechtstipps gebe, antworte ich doch mal.

Im Regelfall erhält man eine amtlich beglaubigte Übersetzung, wenn man das Original beim amtlich bestellten Übersetzer vorlegt.

Dieser heftet das Original mit seiner Übersetzung zusammen und „versiegelt“ das Ganze.

Wir haben leider nur das Original der Übersetztung
aber nicht das Original in griechischer Sprache. Die etwas
unfreundliche und ungeduldige Dame im Standesamt meinte aber
das wir unbedingt beides benötigten.

Daher wundere ich mich, wieso die Übersetzung vorliegen kann und das eigentlich verbundene Original nicht.

Aber wenn die Mitarbeiterin des Standesamtes beides vorgelegt haben möchte, wird man wohl nicht darum herumkommen, ein Original neu zu besorgen und wieder übersetzen zu lassen. :frowning:(

Weiter wundere ich mich, wie man dann hier in D heiraten konnte. Eventuell wurde aber auch bei der Heirat, Anlegen eines Familienbuches o. ä. das Original mit Übersetzung beim Standesamt hinterlegt?

Wir haben einmal die O-Geburtsurkunde mit Übersetzung gesucht, die wir beim Standesamt vorfanden. Seitdem hüten wir dieses Dokument, wie unsere Augäpfel, denn dieses Lebensberechtigungspapier neu zu besorgen, ist voll *****.

Gruß,

M.

@ mabuhay

Vielen Dank für deine Antwort.
Du hast recht, das Dokument das wir dachten es wäre die Geburtsurkunde war in Wirklichkeit die Taufurkunde. Jetzt bleibt uns nichts anderes übrig als die Geburtsurkunde von Griechenland neu ausstellen zu lassen.
Zum Glück wohnt der Vater meiner Freundin dort, so bleibt uns eine Fahrt zum griechischen Konsulat Gott sei Dank erspart.
Ich hoffe aber nur, das eine Geburtsurkunde mit dem Austellungsdatum 2012 aktzeptiert wird und es nicht das echte Original aus 19xx sein muss.
Wir sind übrigens nicht verheiratet :wink:

Danke nochmal für die schnelle Hilfe

Gruß, Ralf

HAllo Ralf,

da ich bis letztes JAhr selber im Standesamt gearbeitet habe, kann ich Dir sagen, Du brauchst leider dieses Original der Urkunde! Du weißt doch wie es in Deutschland zugeht, oder?
Egal ob die Standesbeamtin sie lesen kann oder nicht, muss alles zu den Unterlagen, obwohl ich dort gearbeitet habe, habe ich das auch immer nie verstanden!
Aber ihr bekommt eigentlich beim Standesamt eine Gebrutsbescheinigung, darauf ist auch vermerkt das die Richtige Urkunde erstmal zurückgestellt wurde, da gibt es dann eine Bescheinigung für alle möglichen Zwecke, da eine solche Beschaffung meistens immer länger dauert und die Eltern ja alles mögliche Beantragen müssen!
Zumindest war es bei uns so, dass die Eltern erstmal etwas „vorläufiges“ bekommen haben bis alle Unterlagen im Standesamt waren.
Wenn du magst dann frage ich nochmal meine damalige Chefin, die ist immer ganz nett und erklärt einem auch warum und wieso!?
Meld dich einfach ansonsten nochmal bei mir!

Liebe Grüße NAdine Hase

Hallo Nadine,

erstmal Danke für Deine angebotene Hilfe.
Nächste Woche müssten die neu ausgestellten Geburtsurkunden von Griechenland hier eintrudeln. Dann werden wir sehen wie es weitergeht. Hoffentlich wird die Urkunde aktzeptiert, denn das richtige Original von 19xx ist das ja auch nicht.

Gruß, Ralf

Hallo Ralf,

Du hast recht, das Dokument das wir dachten es wäre die
Geburtsurkunde war in Wirklichkeit die Taufurkunde.

Habt ihr das in der Aufregung übersehen, oder ist von Euch beiden keiner dem Griechischen mächtig? *grins* :wink:)

Ich hoffe aber nur, das eine Geburtsurkunde mit dem
Austellungsdatum 2012 aktzeptiert wird und es nicht das echte
Original aus 19xx sein muss.

Das ist dem Standesamt relativ egal, ob die Geburt von 19xx im Geburtsjahr oder in 2012 bestätigt wird. Denn es wird nur die Geburt von Deiner Freundin bestätigt. Kläre aber vorher mit dem Standesamt ab, ob der Übersetzer, den ihr aussucht, akzeptiert wird.

Im Bekanntenkreis gab es auch den Fall, dass eine Übersetzung vorgelegt wurde, die abgelehnt wurde, da der Übersetzer amtlich nicht bestellt war. Dafür war es günstig und laut dem Übersetzer, war er amtlich bestellt.

Wir sind übrigens nicht verheiratet :wink:

Wenn das denn mal in Betracht kommt, macht Euch vorher schlau, was an Unterlagen gebraucht wird und plant danach den Urlaub in Griechenland.

Aber ihr habt den Vorteil bis nach Griechenland ist es nur ums Eck, bei meiner Frau sind es rund 16 Stunden reine Flugzeit!

Viel Glück Euch beiden Dreien!

Gruß,

M.

Habt ihr das in der Aufregung übersehen, oder ist von Euch
beiden keiner dem Griechischen mächtig? *grins* :wink:)

Nö, von uns kann tatsächlich keiner Griechisch. Klingt komisch, is aber so :smile:

Das ist dem Standesamt relativ egal, ob die Geburt von 19xx im
Geburtsjahr oder in 2012 bestätigt wird.

Ok, das war meine größte Sorge. Das echte Original ist nämlich nicht mehr auffindbar.

Ich werd nächste Woche der Vollständigkeit wegen nochmal bescheid geben wie es gelaufen ist.

Gruß, Ralf

Das Original ist immer notwendig. Sonst kann man jede Abschrift vorlegen.