Erstmal hallo zusammen.
Meine Freundin und ich haben ein kleines Problem. Und zwar kam letzte Woche unsere Tochter zur Welt ( das ist natürlich nicht das Problem ), es geht um die Geburtsurkunde meiner Freundin, ohne die die Geburtsurkunde unserer Tochter nicht ausgestellt werden kann. Meine Freundin ist in Griechenland geboren. Wir haben leider nur das Original der Übersetztung aber nicht das Original in griechischer Sprache. Die etwas unfreundliche und ungeduldige Dame im Standesamt meinte aber das wir unbedingt beides benötigten.
Ich möchte mich hier nur nochmal vergewissern, dass das tatsächlich so ist. Denn das Ganze zieht einen riesigen Rattenschwanz mit sich. Ohne Geburtsurkunde unserer Tochter können wir sie nicht familienversichern, genauso wenig können wir das Kindergeld und die Elternzeit beantragen.
Mir kommt es ein bissl seltsam vor, dass das griechische Original unbedingt notwendig sein soll, denn die Dame hinterm Schalter kann bestimmt kein griechisch, die originale Übersetzung müsste doch ausreichen. Oder unterschätze ich mal wieder die deutsche Bürokratie.
Vielen Dank schonmal im voraus,
ein ratloser frischgebackener Papa.