Originalfußböden renovierungsbedürftig, aber mit verlegtem Laminat

Hallo Zusammen,

ein Mieter A will vom Vormieter B das verlegte Laminat verlegen. Unter dem Laminat befinden sich Holzfußböden, die dem Hauseigentümer gehören. Als der Vormieter B sich die Wohnung angeschaut hat, hat er festgestellt, dass die Holzfußböden in einem sehr schlechten Zustand sind. Dafür gibt’s Fotos und Zeugen. Er hat dem Hauseigentümer aus zeitlichen Gründen die Arbeit abgenommen und nicht um Renovierung der Fußböden gebeten, sondern darauf Laminat verlegt. Nun will der Mieter A das Laminat vom Vormieter B übernehmen, aber wohl nicht die ursprünglichen Holzfußböden, die weder A noch B renovieren sollten, sondern der Hauseigentümer. Wie könnte der Mieter A im Mietvertrag darauf hinweisen, dass er für die ursprünglichen Fußböden keine Verantwortung übernimmt, obwohl diese renovierungsbedürftig sind und der A keine Renovierung verlangt (auch aus zeitlichen Gründen und weil er vom B das Laminat übernimmt und auch alles, was darauf steht)?
Der Mieter A soll dann da Laminat beim Auszug entfernen (selbstverständlich, wenn er keinen Nachmieter findet, der dieses übernehmen würde).

Danke

PS: B hat keine Genehmigung des Vermieters für die Laminatverlegung eingeholt. Somit müsste B dieses ausbauen. Allerdings übernimmt ja A das Laminat, somit müsste ja A dieses bei seinem Auszug ausbauen, es sei denn er findet einen Nachmieter, der dieses auch übernimmt. Eine Zustimmung des As liegt dem Vermieter vor. Der Vermieter will das Laminat aber nicht übernehmen, warum auch immer.
Wenn die ursprünglichen Fußböden offensichtlich in einem unbrauchbaren Zustand sind, selbst dann entscheidet der Vermieter, ob die renovierungsbedürftig sind oder nicht?

Wie jetzt, das ist doch schon verlegt! Und bei dem Rest Deiner Schilderung steige ich auch nicht durch also wäre es nett, wenn das mal allgemeinverständlich geschildert wird. ramses90

Das ist so gemeint:

  • Vormieter B zieht ein, der originale Boden ist renovierungsbedürftig
  • Mit einverständnis des Vermieters legt B einfach Laminat drauf, das er bei Auszug aber entfernen soll.
  • Der neue Mieter A erklärt sich bereit, das Laminat zu übernehmen, muß sich aber ebenfalls bereit erklären, es bei Auzug zu entfernen.
  • Der jetzige Mieter A befürchtet nun, der Vermieter könnte von ihm beim Auszug irgendwas bezüglich des originalen Bodens unter dem Laminat verlangen.
  • Er möchte also seine „Haftung“ für den Zustand des Bodens ausschließen.
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Hallo,

Neumieter will vom Vormieter Laminat übernehmen.
Vormieter hat Laminat mit Zustimmung Vermieter verlegt,
weil der Zustand der Original-Holzböden miserabel ist, aber weder Vormieter noch Vermieter den Holzboden renovieren wollten.

Soweit richtig verstanden?

Der Neumieter trägt das Risiko, dass er bei Auszug das Laminat (an Stelle des Vormieters, der es sonst hätte demontieren müssen).
Für den Zustand eines fest zum Haus gehörenden Bauteils, welches von ihm nicht abgenutzt werden kann, haftet er nicht. Das ist reine Vermietersache.

Die Frage ist lediglich, ob durch die Laminatverlegung ein Schaden am Holzboden schon entstanden sein könnte (nicht entdeckt) oder noch entstehen könnte.
Mit Übergang des Laminats an den Neumieter geht diese Gefahr auf den Neumieter über. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie beriets verlegtes Laminat einen Holzboden darunter schädigen kann, rein technisch / bauphysikalisch.

Genau

Sorry, ein Mieter A will vom Vormieter B das verlegte Laminat übernehmen