Originalteile bei Sachmängelhaftung?

Ich habe vor kurzem ein gebrauchten PKW bei einem Autohänder gekauft. Bei der Übergabe ist aufgefallen, dass der linke Scheinwerfer von innen sehr feucht ist. Der Autohändler will diesen in seiner Werkstatt im Rahmen der Sachmängelhaftung austauschen. Frage: Muß der Autohänder Originalteile oder darf er Nachbauten vom freien Teilemarkt verbauen?

Hallo !

Meines Erachtens nach könnte er sogar ein gebrauchtes Ersatzteil vom Autoverwerter einbauen. Hauptsache es ist zugelassen (Prüfnummer im Glas) passt gut rein und ist technisch OK.

mfG
duck313

Hallo zusammen,

das sehe ich generell auch so. Es geht ja nur darum, dass das Auto keinen Defekt mehr hat.

Wobei es gerade bei Scheinwerfern aus dem Zubehör passieren kann, dass die eine andere Optik haben. Und wenn dann nur einer getauscht wird, wäre das in meinen Augen trotzdem ein (optischer) Mangel.

Beste Grüße
Guido