Da ich ja mit meiner Frage zur Versandkostenberechnung scheinbar ins schwarze getroffen habe (es entwickelt sich zumindest eine interessante Diskussion) gleich eine weitere Frage hinter:
Was versteht ihr unter „Originalverpackt und ungeöffnet“, insbesondere bei Software, bzw. was erwartet ihr zu bekommen?
Hallo erst Mal, Alexander,
also ich würde das WÖRTLICH nehmen, ungeöffnet originalverpackt heisst also, in der ungeöffneten Originalverpackung.
Insbesondere bei Software sollten CD-Hüllen unbeschädigt sein und ggf. noch zugeklebt oder eingeblistert, und die Umkartons so vorhanden ggf. noch mit Sicherheitsetikett zugeklebt.
Alles Andere ist Kokolores.
WB
Verstehe nicht ganz, was man darüber diskutieren kann…
Originalverpackt heißt: originalverpackt
Ungeöffnet (was ich seltener lese) heißt: ungeöffnet
Ich kann mir keine Formulierung vorstellen, die angesichts §§ 133, 157, 242 BGB eine andere Deutung zulässt.
Levay
Danke Wadlbeisser, danke auch an Levay
was würdet ihr nun sagen wenn ihr eine „Software in Originalverpackung“ ersteigert habt, und ihr eine OEM-Version (war in Auktion nicht erwähnt) bekommt, wobei die Lieferung lediglich aus einer Silberscheibe besteht welche in einer Papierhülle steckt. Keine Schachtel, Siegel oder ähnliches.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
was würdet ihr nun sagen wenn ihr eine „Software in
Originalverpackung“ ersteigert habt, und ihr eine OEM-Version
(war in Auktion nicht erwähnt) bekommt, wobei die Lieferung
lediglich aus einer Silberscheibe besteht welche in einer
Papierhülle steckt. Keine Schachtel, Siegel oder ähnliches.
Also das ist normal für eine OEM.
Aber in der Artikelbeschreibung sollte das schon erwähnt werden, weil OEM Software Beschränkungen im Herstellerservice haben (manche auch Upgradebeschränkungen).
MfG
Lilly
was würdet ihr nun sagen wenn ihr eine „Software in
Originalverpackung“ ersteigert habt, und ihr eine OEM-Version
(war in Auktion nicht erwähnt) bekommt, wobei die Lieferung
lediglich aus einer Silberscheibe besteht welche in einer
Papierhülle steckt. Keine Schachtel, Siegel oder ähnliches.
Hallo,
vermutlich hat er die CD in genau dieser Verpackung damals bekommen, u. U. mal benutzt und dann in der Hülle aufbewahrt - und jetzt versteigert. Da diese CDs zum Lieferumfang eines Computers gehören, haben sie meist keine aufwendige eigene Verpackung.
Ich gehöre selbst auch zu den Leuten, die die OVPs sehr lange aufheben. So könnte ich theoretisch meine alten ausgelatschten Schuhe in der Originalverpackung anbieten. Trotzdem sind sie schon älter und etwas unansehnlich. Da nutzt eine OVP auch nichts.
Viele Grüße
Anne