"Ort" bei Vertragsunterzeichnung erforderlich?

Hallo,

bei Vertragsvordrucken steht am Ende ja meistens „Ort, Datum, Unterschrift“.

Ist die Angabe des Ortes eigentlich erforderlich? Ich empfinde das als überflüssig und umständlich, vor allem wenn man den Vertrag per Post abschließt und beide Vertragspartner sich bei Unterzeichnung an verschiedenen Orten befinden.

Grüße
Carsten

Hallo,

grundsätzlich nicht. Für den Vertragsschluß reichen Angebot und Annahme, d.h. die Unterschriften unter dem ausgehandelten Vertrag. Die Angabe von Datum und Ort wird lediglich bedeutsam, wenn es im Nachgang Streitigkeiten darüber gibt, ob bspw. eine Unterschriftenfälschung vorliegt. Dann kann ein angegebener Ort, an dem sich eine Vertragspartei zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nachweislich nicht befand, ein Indiz dafür sein, daß tatsächlich eine gefälschte Unterschrift vorliegt.

Gruß
C.

und ich empfinde es als lächerlich, sich darüber überhaupt Gedanken zu machen.

:smile:

Ich auch. Es sei denn, man kann nicht mehr schreiben als den eigenen Namen