Hallo,
ich finde es lästig, dass man bei Verträge und Formularen in fast allen Fällen einen Ort angeben soll.
Gibt es Fälle, in denen es wichtig ist, wo ein Papier unterschrieben wird?
In der Regel wird das aber doch wohl keine Rolle spielen? Wenn ich ein formular mit in den Urlaub nehme und dann mit „Miami, den …“ oder „Peking, den …“ unterschreibe, das macht doch wohl nichts. Da könnte ich den Ort doch auch weglassen. Oder kann das einen Nachteil bringen?
Gruß
Peter
Mmm und wenn sich dein Vertragspartner abseilen will und Dir beweist - ich war zu dem Zeitpunkt in München und nicht in Peking?
Andere Gründe kenne ich auch nicht.
MfG Jakob
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Hallo,
bei Verträgen handelt es sich um Dokumente, bzw teilweise um Urkunden.
Der Ort ist häufig wichtig, wenn es zu Gerichtsstreitigkeiten kommt.
„Gerichtsstand“.
Da Verträge auch rechtliche Aspekte beinhalten können,
kann es durchaus passieren, das durch verschiedene Bundesländer
in Deutschland, wichtig is, WO der Vertrag abgeschlossen wurde.
Das wäre mein Denkansatz.
Der Ort ist häufig wichtig, wenn es zu Gerichtsstreitigkeiten
kommt.
„Gerichtsstand“.
Da Verträge auch rechtliche Aspekte beinhalten können,
kann es durchaus passieren, das durch verschiedene
Bundesländer
in Deutschland, wichtig is, WO der Vertrag abgeschlossen
wurde.
Das wäre mein Denkansatz.
Richtet sich der Gerichtsstand nicht nach dem Wohnort oder Geschäftssitz der Vertragspartner, sofern er im Vertrag nicht explizit vereinbart wurde?
Ich kenne eine besondere Bedeutung des Ortes nur bei Schecks, weil die Vorlegefrist für eine Zahlungsgarantie (die mittlerweile abgeschafft wurde) vom Ausstellungsort abhing (Ausland länger als Inland).
Grüße
Sebastian
Hallo Peter,
bei Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst spielt das eine nicht ganz unerhebliche Rolle. Gerade in Berlin hat diese kleine Notwendigkeit schon ordentliche Blüten getrieben: Steht das Amt, bei dem Du angestellt bist, im Ostteil der Stadt, so erhältst Du Dein Gehalt auch „nur“ nach BAT-Ost. Macht sich jeden Monat deutlich bemerkbar.
Viele Grüße
Jana
Der Ort ist häufig wichtig, wenn es zu Gerichtsstreitigkeiten
kommt.
„Gerichtsstand“.
Da Verträge auch rechtliche Aspekte beinhalten können,
kann es durchaus passieren, das durch verschiedene
Bundesländer
in Deutschland, wichtig is, WO der Vertrag abgeschlossen
wurde.
Das wäre mein Denkansatz.
Hallo Sebastian,
Richtet sich der Gerichtsstand nicht nach dem Wohnort oder
Geschäftssitz der Vertragspartner, sofern er im Vertrag nicht
explizit vereinbart wurde?
allgemein ja, es gibt Ausnahmen davon. Kuckst Du da:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/index.html
unter Buch 1, abschnitt 1, Titel 2
Aber ich würde die Ortsangabe im Vertrag nicht für die Bestimmung des Gerichtsstandes heranziehen.
wohn oder Betriiebssitz der Vertragsparteien, der Vertragsgegenstand und -Inhalt sind dafür heranzuziehen. Wo das ganze unterschrieben wurde, ist eigentlich nebensächlich. Außer, wie Jakob angedeutet hat, zu Beweiszwecken, dass alles mit rechten Dingen zuging. Aber auch da muss man vorsichtig sein.
Barbara