Ort der sonstigen Leistung bei Fahrradtouren in Österreich (UStG)

Guten Morgen!

Ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen!

Folgender Sachverhalt:
Eine Unternehmerin veranstaltet mehrtätige Fahrradtouren mit Übernachtung und HP in Österreich (Beginn und Ende der Touren in Österreich) für in Deutschland lebende Privatpersonen.

Nun meine Frage:
Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistung? (m.E. entw. nach §3a Abs. 1 UStG in D oder n. §3a Abs. 3 Nr. 3a UStG in Österreich)

Ich freue mich auf Eure Antworten

Servus,

da es sich bei dem Paket nicht um eine Beförderungsleistung handelt:

Dort, wo die Unternehmerin ihr Unternehmen betreibt: Wenn die Reise von einem Unternehmen oder einer Betriebssätte in D organisiert wird, dort; wenn sie von einem Unternehmen oder einer Betriebsstätte in A organisiert wird, dort.

Schöne Grüße

MM

vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückantwort!

Beste Grüße

Eine Frage hätte ich dann allerdings noch… Ändert sich an der Lösung etwas, wenn die Unternehmerin selbst die Fahrradtour nicht nur plant sondern auch „anführt“… Ich dachte nämlich, es könnte sich u.U. ggf. um eine sonstige sportliche Leistung handeln.

Nochmals vielen Dank.

Servus,

nein, das macht keinen Unterschied, weil die Tourführerin ja nicht fährt, damit die anderen ihre Geschwindigkeit bewundern können.

  • Vor allem aber genau wie beim Ausschluss der Beförderungsleistung, dass sich hier keine Teilleistungen dieser oder jener Art wirtschaftlich sinnvoll aus dem angebotenen und gebuchten Paket lösen lassen.

Wobei Einzelheiten hier nach österreichischem Recht zu beurteilen sind, dessen Abweichungen im Detail ich nicht kenne und jetzt auch nicht nachgeschaut habe.

Schöne Grüße

MM