Liebe Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland,
DANKE, dass Sie sich meiner Frage annehmen.
die A-Media GmbH mit Sitz in Berlin ist in folgenden Geschäftszweig tätig:
Die Entwicklung, die Programmierung und der Vertrieb von Multimedia-Anwendungen, das Design sowie die Programmierung von Internet-Auftritten, Erbringung von Marketingdienstleistungen
Ein Kunde die B-Media AG hat ihren Sitz in der Schweiz.
Für diesen Kunden werden die folgenden Leistungen erbracht:
- Realisierung eines Info-/Wissensportals für deren Kunden
- Integration (CMS-)Shop
Die A-Media GmbH stellt Rechnungen an die B-Media AG.
Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistungen/ist die Umsatzsteuer auszuweisen ? Welcher Hinweis ist auf der Rechnung aufzunehmen ?
Vielen Dank für die Antwort.
Freundliche Grüße
Dirk
Hallo Dirk,
oh, mit Umsatzsteuer kannst du mich echt jagen
. Habe aber einen interessanten Link gefunden, der dir vielleicht helfen könnte.
http://steuerkanzlei-lehmann.com/app/download/577970…
VG Corinna
Antwort derzeit leider nicht möglich
Hi!
Ihre Frage sieht so aus, als wollen Sie sich die Kosten Ihres Steuerberaters ersparen. Das ist bei komplexen USt-Problemen aber nicht richtig. Im Internet werden schnell falsche Antworten zur USt erteilt, weil das USt-Recht aktuell oft geändert wird. Zudem kommt es oft auf Details an, die sie ggf. vergessen zu erwähnen.
Mit freundlichen Grüßen
Mike
Hallo,
sorry war im Urlaub und viel auf Dienstreisen unterwegs. Ich hoffe Sie haben zwischenzeitlich eine Lösung. Wenn nicht, bitte nochmals melden, denn dann werde ich mich mit dem Fall befassen und Ihnen antworten.
MfG
Sven Duwe