Ort des Musikunterrichts

Moin auch,

man nehme ein Kind, das in einer Musikschule zum Flötenunterricht angemeldet ist. Im unterschriebenen Vertrag steht nicht, an welchem Ort der Unterricht stattfindet, der Unterricht fand aber immer am Ort A statt. Auch in der Schulordnung der Musikschule steht nichts zum Ort.
Nach ca. 3 Jahren kommt ein Brief der Musikschule in dem mitgeteilt wird, dass aufgrund der Kündigung einer Lehrkraft der Flötenunterricht ab sofort nicht mehr in A, sondern in B stattfindet. Allerdings ist es den Eltern nicht möglich, das Kind nach B zu bringen.
Frage: Kann die Musikschule (die selber in B ansässig ist), kurzfristig die Örtlichkeit abändern? Besteht für die Eltern ein Sonderkündigungsrecht?

Ralph

Falls man in diesem konstruierten Fall davon ausgehen darf, dass die Musikschule so etwas wie AGBs besitzt so sollte man entsprechende Passagen dieser fiktiven AGBs in die Überlegungen mit einbeziehen.