Ort des Umsatzes

Hallo,

wo ist der Ort des Umsatzes, wenn die Privatperson A (Wohnsitz München) in einem Drittland (z.B. Helgoland) eine Kette im Wert von 10.000 Euro kauft und diese mit nach München bringt. Hier fällt dann ja Einfuhrumsatzsteuer an. Bin unsicher, ob der Ort des Umsatzes dann im Drittland liegt oder doch im Inland.

Gruß Frank

nach déutschem UStG - handelt es sich um die Frage nach dem Ort der Lieferung oder Leistung.
Das heißt, wo ist der Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht.
Beim Kauf im Laden - genau dort. Wo die Ware übergeben wird.

Es wird sich also damit um eine Einfuhr handeln, die bei Einfuhr - Einfuhr-Umsatzsteuer- pflichtig wird.

MfG
Rainer