Hallo, habe eine Anhörung bekommen. Dabei handelt es sich um eine Lenkzeitüberziehung, die 10 Monate zurück liegt.
Ist das noch Rechlich? Oder schon verjährt?
Hallo, habe eine Anhörung bekommen. Dabei handelt es sich um
eine Lenkzeitüberziehung, die 10 Monate zurück liegt.
Ist das noch Rechlich? Oder schon verjährt?
Sehr geehrter Fragesteller,
abweichend von der Verjährungsreglung für Bußgeldbescheide (§ 31 OWiG), die abhängig von Höhe und Form des Verschuldens in 3, 6 oder 24 Monaten verjähren, ist für die Lenkzeoiten VO generell eine 2 Jahresfrist vorgesehen, so daß ich befürchte, die Behörde kann Sie noch belangen.
Hoffe Sie kommen glimpflich davon. Auf Weisusng des Arbeitgebers berufen, wird in aller Regel nichts helfen (da müßte schon eine ganz krasse Ausnahmesituation gegeben sein) Empfehlung, wenn wieder mal solche Ereignis, außer Personalien der Polizei nicjts sagen (kann nur zu Ihrem Schaden sein) ihr Anwalt wird sich melden sagen.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber die Verjährung dürfte noch nicht eingetreten sein. Immer hilfreich in solchen Fällen: Rechtsanwalt. Wenn Du nicht viel Einkommen hast, kannst Du ihn trotzdem beanspruchen: PKH, heißt ausgesprochen: Prozeßkostenhilfe.
Hallo, habe eine Anhörung bekommen. Dabei handelt es sich um
eine Lenkzeitüberziehung, die 10 Monate zurück liegt.
Ist das noch Rechlich? Oder schon verjährt?